Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Altersstaffelung für die Kindergartenkinder wird von

U 2 auf U 3 und von

Ü 2 – 6 Jahre auf Ü 3 – 6 Jahre geändert.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

Die Preiserhöhung für die Kindergartenkinder Ü 3 – 6 wird auf 2 Jahre verteilt. Im nächsten Kindergartenjahr wird der Preis auf 2,75 €/Essen und im übernächsten Kindergartenjahr auf 3,00 €/Essen festgesetzt.

Stimmabgabe: 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

Damit ist dieser Vorschlag abgelehnt.

 

 

Dann lässt Frau Rawe über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der beschlossenen Änderung bzgl. der Altersstaffelung für die Kindergartenkinder abstimmen:

Die Preise für die Schulspeise werden zum Schuljahr 2013/2014 (ab September 2013)

wie folgt festgesetzt:

Kindergarten:
U 3                                                     2,00 € je Essen

Ü 3 - 6   Jahre                                    3,00 € je Essen

Kinder der OGS:                               3,00 € je Essen

Schüler der Sek. I:                             3,50 € je Essen

 

Stimmabgabe: 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen


Herr Messing betont, dass der Preis für die Schulspeise über einen langen Zeitraum konstant gewesen sei und eine Erhöhung schon vor geraumer Zeit angekündigt wurde. Seitens der Kindergärten sei allerdings zu bedenken gegeben worden, dass der Sprung von 20% für einige Kindergarteneltern relativ groß sei. Außerdem sei darauf hingewiesen worden, dass die Erhöhung auch für einen Zeitraum gelte, innerhalb dessen sich die Eltern bereits für eine Betreuungsform und damit auch für die Einnahme des Mittagessens entschieden hätten. Es werde moniert, dass jetzt im Nachhinein der Preis für dieses Essen erhöht werden soll.

Weiter weist Herr Messing darauf hin, dass bereits in den letzten beiden Jahren die Entgelte für die Schulspeisung nicht mehr auskömmlich waren. Die Produktionskosten für das Essen mit frischen und tlw. Bio-Produkten läge bei rd. 5,-- €/Essen. Angesichts des Haushaltsdefizits werde vorgeschlagen, die Preise anzuheben. Dabei könne er heute schon sagen, dass vor 2017/18 keine Preisanpassung mehr vorgenommen werde.  

 

Frau Kratz hält den Zeitpunkt der Erhöhung für ungünstig. Die Verträge zwischen den Kindergärten und Eltern seien für das nächste Kindergartenjahr bereits abgeschlossen. Die Eltern könnten von der gewählten Betreuungszeit nicht zurück, damit seien sie verpflichtet mehr Geld für das Mittagessen zu bezahlen. Sie habe gehört, dass das einigen Eltern schwer falle und schlage deshalb vor, die Erhöhung für die Kindergärten ein Jahr später einzuführen. Außerdem sei die Spanne zwischen 2 und 6 Jahren sehr groß, die Kinder würden nicht gleich viel essen.

 

Herr Messing weist darauf hin, dass das 2-jährige Kind voraussichtlich auch als 6-jähriges Kind noch den Kindergarten besuche und so diesen Vorteil genieße.

Frau Dirks ergänzt, dass es sich grundsätzlich um eine Schulspeise handele und deshalb das Schuljahr und nicht das Kindergartenjahr im Vordergrund stehe. Natürlich könne man sagen, dass die Erhöhung für einige Eltern überraschend komme und sie sich vorher hätten festlegen müssen. Ihr sei aber auch bekannt, dass die 45-Stunden-Betreuungsplätze knapp seien und die Eltern grundsätzlich die Stunden reduzieren könnten. Des Weiteren könnten Eltern verschiedene Unterstützungen, wie z. B. nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Anspruch nehmen.

 

Sicherlich sollte ein kostendeckendes Entgelt festgesetzt werden, so Herr Dittrich. Dennoch hätte man im Vorfeld nicht nur das Schuljahr, sondern auch das Kindergartenjahr berücksichtigen müssen, so dass die Eltern die Erhöhung hätten einplanen können.

 

Herr Schlieker schlägt vor, die Altersstaffelung für die Kindergartenkinder von U 2 auf U 3 zu ändern. Außerdem halte er die Aussage, dass vor 2017/18 keine Anpassung mehr erfolgen werde, für undiplomatisch.

 

Selbstverständlich müsse kostendeckend gearbeitet werden, so Herr Kortmann. Er schlage allerdings vor, für die neu angemeldeten Kindergartenkinder im ersten Halbjahr bzw. bis Januar 2014 die Preise zu belassen und erst danach zu erhöhen.

 

Herr Kleideiter bezieht sich auf die Aussage, dass die Preise vor 2017/18 nicht erneut angehoben würden. Da es aber auch in den nächsten Jahren Preissteigerungen geben werde, entstehe der Eindruck, als ob jetzt auf Vorrat bis 2017/18 die Preise erhöht werden sollen.

 

Gemessen an der Qualität des Essens sei eine Erhöhung um 10,-- € im Monat für die Kindergartenkinder doch vertretbar, so Frau Rawe. Außerdem gebe es Mechanismen, die bedürftigen Eltern unter die Arme greifen würden. Sie plädiere für den Vorschlag von Herrn Schlieker, den neuen Tarif für Kinder unter zwei Jahren auf die Kinder unter drei Jahren auszudehnen.

 

Herr Messing unterstreicht, dass es sich nicht um einen Vorratsbeschluss handele. Nur wüssten doch alle aus eigener Erfahrung, dass Erhöhungen nur ungern vorgenommen und häufig in die Zeit gestellt würden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dübbelde teilt Herr Messing mit, dass die vorgeschlagene Erhöhung zu rd. 23.000,-- € Mehreinnahmen führen würde, bei einem Defizit von d. 34.000,-- €.

 

Herr Schlieker bittet die Verwaltung, im Nachhinein mitzuteilen, wie viele Eltern nach der Erhöhung finanzielle Hilfe in Anspruch genommen haben.

 

Wenn die Eltern Verträge eingegangen seien, so Herr Kleideiter, dann müssten diese auch verlässlich sein und eingehalten werden. Eine Erhöhung sei voraussehbar gewesen. Er stelle in Frage, ob angesichts der bestehenden Verträge eine einmalige Erhöhung um 20% vorgenommen werden müsse. Er schlage vor, die Erhöhung auf 2 Jahre zu verteilen.

 

Frau Dirks stellt richtig, dass die Stadt keine Verträge mit den Eltern geschlossen habe.

 

Nach weiterer Erörterung lässt Frau Rawe über die Vorschläge nacheinander abstimmen.


Stimmabgabe: 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen