Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage. Zur Klarstellung teilt sie mit, dass die Untere Landschaftsbehörde Bedenken gegen die Rosendahler Planung im Landschaftsschutzgebiet am Höpinger Berg erhoben habe. 

 

In der anschließenden Erörterung weist Frau Schlieker darauf hin, dass für den Bereich Risauer Berg ein Antrag zur Errichtung eines Windparks vorliege und eine Anwohnerbefragung durchgeführt werden sollte, um dort vielleicht weiter zu kommen.

 

Frau Besecke erläutert, dass wenn in Höpingen nichts passiere, eine Begründung für den Bereich Risauer Berg schwierig wäre, weil die hochwertigen Landschaftsräume als nicht geeignet bewertet wurden. Wenn in Rosendahl Windenergieanlagen gebaut würden, bestünde eine Vorbelastung, die das anders aussehen lassen würde. Im Übrigen gebe es in Billerbeck nicht viele Flächen für die Windenergienutzung. Die Grundproblematik bestehe in der hohen Siedlungsdichte und der relativ hochwertigen Landschaftsräume.

 

Frau Schlieker stellt heraus, dass es einfacher wäre, auf der Grundlage des Ergebnisses einer Anwohnerbefragung zu entscheiden. Wenn auf Höpinger Seite eine Vorbelastung gegeben wäre und unter Berücksichtigung des vorliegenden Antrages auf Errichtung eines Bürgerwindparks Risauer Berg sollte geprüft werden, ob eine Ausweisung möglich wäre.

 

Frau Besecke gibt zu einer möglicher Anwohnerbefragung zu bedenken, dass selbst wenn sich dabei alle Bürger für einen Windpark aussprächen, das gesamte Konzept überarbeitet werden müsse, weil im landschafts-ökologischen Fachbeitrag alle hochwertigen Räume ohne Vorbelastung ausgeschlossen seien.

 

Frau Dirks fügt an, dass sie eine Anwohnerbefragung für verfrüht halte, weil das Ergebnis nicht weiter helfen würde. Es sollte abgewartet werden, was in Rosendahl passiere und wie sich die potentiellen Investoren verhalten.