Beschluss:

a)    Der Bedarfsplan für die Kindertageseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2006/2007 und 2007/2008 des Kreisjugendamtes Coesfeld wird zur Kenntnis genommen. Die vorgesehene Einrichtung von zusätzlichen Plätzen im Rahmen der Budgetvereinbarung zur Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren wird begrüßt.

b)    Das Jugendamt wird dringend gebeten, den Antrag der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e. V. auf Förderung eines Förder- und Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren zu bewilligen.


Herr Melzner stellt mittels Folien die für Billerbeck relevanten Zahlen des Kindergartenbedarfsplanes vor. Dabei spricht er an, dass sich die Kindergartenbedarfsplanung im Grunde genommen nur auf die 3- bis 6-jährigen Kinder, sogen. Anspruchskinder, zu erstrecken habe. Der Kreis habe aber erstmalig seine Bedarfsplanung auch auf die unter 3-jährigen Kinder ausgedehnt und damit auch hierzu Bedarfszahlen ermittelt. Er treffe damit gleichzeitig Aussagen dazu, wie er die Betreuungsplätze für unter 3-jährige Kinder nach dem TAG schaffen wolle. Die damit aufgrund der Anträge der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch ausstehenden Fragen hinsichtlich des Bedarfes und der Bedarfsdeckung für die U-3-Betreuung seien damit auch beantwortet.

Nach den vom Kreis ermittelten Bedarfszahlen bestehe in Billerbeck für Kinder unter 3 Jahren ein Bedarf an 93 Plätzen, bei vorhandenen 26 Plätzen. Das erscheine auf den ersten Blick wenig, aber bezogen auf den Jugendamtsbezirk sei Billerbeck damit über dem Durchschnitt versorgt. Außerdem sei die Anzahl der im Bedarfsplan für unter 3-jährige Kinder ausgewiesenen Plätze aufgrund freier Plätze für 3- bis 6-jährige Kinder tatsächlich größer. Der Antrag der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auf Einrichtung einer speziellen Gruppe zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sollte von diesem Ausschuss noch einmal ausdrücklich unterstützt werden.

 

Herr Schlieker nutzt die Gelegenheit, um deutliche Kritik am Kreisjugendamt und der Kreispolitik sowie dem Land zu üben. Zum einen weil seitens des Kreises der Antrag der Kinder-, Jugend-, und Familienhilfe abgelehnt wurde und weil keine Anweisungen erfolgten, wie mit den Mitteln umzugehen ist. Vielmehr verlasse man sich auf die  vorhandenen Elterninitiativen. Zudem hätten sich bei einer Umfrage  weit über 60% der Eltern für eine Betreuung der unter dreijährigen Kinder ausgesprochen. Dennoch habe das Land nicht vor, sich nach dem TAG zu richten, sondern schreibe lediglich vor, 20% der benötigten Plätze vorzuhalten. Generell sei der Kreis in der Pflicht, endlich ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen. 

 

Herr Dübbelde weist die Kritik an der Landespolitik zurück. Für 3- bis 6-jährige Kinder seien ausreichend Plätze vorhanden, während für Kinder unter drei Jahren Plätze geschaffen werden müssten. Wenn der Kreis über den Antrag der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe positiv entscheide, könnte eine Angebotserweiterung erfolgen. Insofern sollte auf den Kreis Druck ausgeübt werden.

 

Herr Melzner bestätigt, dass der Antrag der Kinder-, Jugend-, und Familienhilfe nicht abgelehnt, sondern die Entscheidung zurückgestellt wurde.

 

Herr Handwerk unterstreicht, dass frei werdende Kapazitäten in bestehenden Einrichtungen in Plätze für Kinder unter 3 Jahren umgewandelt werden müssen. Mit diesem Pfund könne man doch wuchern.

 

Herr Schlieker schließt sich dem an, weist aber darauf hin, dass bei einer Umwandlung Vorgaben zu beachten seien, letztlich werde mehr Personal benötigt.

 

Frau Dirks stellt heraus, dass für die Aufnahme der Kinder zwischen 2 und 3 Jahren in Regelkindergärten die Budgetvereinbarung gelte, für die jüngeren Kinder fehle ein Angebot. Zwar gebe es Tagespflegeplätze, die weiter ausgebaut werden sollen, aus diesem Grund sollte der Ausschuss noch einmal deutlich die Dringlichkeit des Antrages der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe herausstellen.


Stimmabgabe: einstimmig