Beschluss:

Das Billerbecker Freibad wird nach § 3 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege in die Denkmalliste eingetragen.

 


 

 

 

Herr Dübbelde erinnert an die in der Vergangenheit geführten Diskussionen über die Sanierung des Freibades, in denen viele Planvarianten, wie Becken aus Edelstahl oder Glasfaserkunststoff, Verkleinerung des Beckens, Abtrennung der Sprunganlage usw. angesprochen wurden. Mit einer Unterschutzstellung werde jetzt ermöglicht, das Becken in der vorhandenen Größe zu erhalten und eine neue Technik einzubauen. Der CDU-Fraktion sei immer klar gewesen, dass eine Luxussanierung nicht in Frage komme. Außerdem sei Zielsetzung aller Beteiligten, wie DLRG, Frühschwimmer, Förderverein, immer gewesen, das Freibad zu erhalten. Er glaube, dass ein erster Schritt in diese Richtung getan werde, wenn der Unterschutzstellung des Freibades zugestimmt würde.

 

Herr Schlieker stellt heraus, dass die Grünen die ersten gewesen seien, die sich gegen ein Edelstahl- oder Glasfaserkunststoffbecken ausgesprochen und gesagt hätten, dass man mit dem bisherigen Becken leben könne. Bevor das Freibad unter Denkmalschutz gestellt werde, müsse aber ein Gutachten über den Zustand des Betonbeckens vorliegen. Wenn dieses Gutachten negativ ausfalle, könne das Ganze nämlich auch „nach hinten losgehen“.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass er ein solches Gutachten in Auftrag gegeben habe, das Ergebnis in schriftlicher Form aber noch nicht vorliege. Es sei aber bereits bekannt, dass der Beton für eine Sanierung geeignet und damit der Weg für eine herkömmliche Sanierung geebnet ist.

 

Frau Mollenhauer führt an, dass die Besucherzahlen in den vergangenen Jahren unabhängig vom Wetter immer bei durchschnittlich rd. 30.000 Besuchern gelegen hätten. Daraus sei zu schließen, dass das Freibad eine große Akzeptanz erfahre, obwohl in den Nachbargemeinden attraktive Bäder vorhanden sind. Im Hinblick auf eine mögliche Förderung durch das Amt für Denkmalpflege, sollte deshalb das Freibad auf jeden Fall saniert werden, zumal dadurch die Attraktivität gesteigert werde.

 

Herr Tauber weist darauf hin, dass nach bisherigen Aussagen der Stahlbeton nicht für eine Sanierung geeignet sei und erkundigt sich nach den Gründen für die Kehrtwende.

 

Herr Mollenhauer macht deutlich, dass kein Gutachten besage, dass der Beton abgängig oder ungeeignet für eine Sanierung wäre. Im Zuge der Überlegungen und Planungen zur Sanierung seien lediglich Gespräche mit Planern geführt worden, die sich alle für den Einbau eines Edelstahl- oder Glasfaserkunstoffbeckens in das vorhandene Becken ausgesprochen hätten, damit man auf der sicheren Seite sei. Dieses sei verbunden mit einer Verkleinerung des Beckens, was den Vorteil habe, dass der Zwischenraum für das Verlegungen von Leitungen u. a. genutzt werden könne. Weil in der Vergangenheit in der Region auf diese Art und Weise viele Freibäder saniert worden seien, gebe es heute kaum noch ein Freibad in der ursprünglichen Form.

 

Frau Bosse-Berger erklärt, dass sie sich mit einer Unterschutzstellung „anfreunden“ könne. Es sei immer das Bestreben gewesen, das Freibad zu erhalten, damit es weiter genutzt werden könne. Vor einer Unterschutzstellung müsse aber abgewogen werden, welche Verpflichtungen und Einschränkungen auf die Stadt zukommen und ob und in welcher Höhe Fördermittel zu erwarten seien. Außerdem sei nicht bekannt, ob eine herkömmliche Sanierung tatsächlicher günstiger ist und ob es z. B. für die Ausstellung der alten Technik ebenfalls Fördergelder gebe.

 

Herr Mollenhauer legt dar, dass es bisher noch keinerlei Zusagen über die Bewilligung von Fördermitteln aus Denkmalpflegetöpfen gebe. Er hoffe aber, „Türen öffnen zu können“. Er gehe heute davon aus, dass die Sanierung des Beckens in herkömmlicher Art und Weise zumindest nicht teurer ist als der Einbau eines Edelstahl- oder Glasfaserkunststoffbeckens. Im Übrigen müsse, um die Badewasserrichtlinien erfüllen zu können, eine komplett neue Technik eingebaut werden. Evtl. könnten die alten Technikelemente dann ausgestellt werden. Denkmalschutz bedeute einerseits eine Verpflichtung, biete andererseits aber auch Möglichkeiten. Die Stadt als untere Denkmalbehörde versuche, dieses auch allen privaten Grundstückseigentümern zu vermitteln. Wenn das Amt für Denkmalpflege das Freibad unter Denkmalschutz stellen wolle, dann sollte die Stadt mit gutem Beispiel vorangehen und den Weg mitgehen. Bisher habe man viele gute Erfahrungen hiermit gemacht.

 

Herr Kleideiter wirft die Frage auf, was denn geschehen würde, wenn die Stadt das Freibad z. B. aus finanziellen Gründen oder weil die Anforderungen nicht mehr erfüllt werden können, nicht mehr betreiben könne.

 

Wenn ein Denkmal nicht erhalten werden könne, so Herr Mollenhauer, dann gebe es auch einen Weg zurück.

 

Herr Heßling vertritt die Meinung, dass die Kosten für die Renovierung des Beckens vor der Unterschutzstellung bekannt sein müssen und gibt zu bedenken, dass das Amt für Denkmalpflege nur geringe Zuschüsse bewilligen könnte und die Stadt dann auf einem Teil der Kosten hängen bleiben würde. Gleichzeitig müssten aber die Anforderungen des Denkmalschutzes erfüllt werden.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass in dem Gutachten keine Aussagen zu den Kosten, sondern nur über den Zustand des Betons getroffen würden. Im Übrigen dürfe ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Kosten und Unterschutzstellung gar nicht als Kriterium herangezogen werden. Wenn es sich um ein Denkmal handele, dann müsse es in die Denkmalliste eingetragen werden. Die Kostenschätzung für eine herkömmliche Sanierung sei im Großen und Ganzen etwas günstiger als der Einbau eines Glasfaserkunststoff- oder Edelstahlbeckens, hier seien keine bösen Überraschungen zu befürchten. Es sei jetzt nicht beabsichtigt, Planungsbüros mit der Überprüfung verschiedener Varianten zu beauftragen. Es werde versucht, noch Einsparungen zu erzielen, evtl. durch Eigenleistungen.

 

Wenn in dem Gutachten auch keine Aussagen zu den Kosten getroffen würden, dann werde aber doch etwas über den Zustand des Betons gesagt, so Herr Tauber. Damit könne man auch die Kosten abschätzen. Insofern halte er die Aussage „mutig“, dass keine Überraschungen bei den Kosten zu erwarten sind. Allen müsse bewusst sein, dass es sein könne, dass die Stadt die Kosten zu 100% allein stemmen müsse. Vor diesem Hintergrund und bevor nicht das Gutachten vorgelegt und Aussagen zu den Fördermöglichkeiten getroffen werden, sehe er keine zeitliche Notwendigkeit, heute eine Entscheidung über die Unterschutzstellung zu treffen.

 

Frau Mollenhauer stellt heraus, dass es doch bisher Konsens gewesen sei, dass das Freibad funktionstüchtig erhalten werden solle. Dass hierfür Sanierungsmaßnahmen erforderlich würden, sei auch allen bekannt gewesen. Wenn jetzt die Möglichkeit bestehe, Fördermittel vom Amt für Denkmalpflege zu erhalten, sollte die Unterschutzstellung nicht blockiert werden.

 

Herr Tauber kann sich dem anschließen, weist aber darauf hin, dass noch keine Aussagen über eine Förderung vorliegen.

 

Herr Schlieker wirft die Frage auf, was man sich bei einer Unterschutzstellung vertue. Wenn das Gutachten zu dem Schluss komme, dass der Beton in Ordnung ist, dann gehe er davon aus, dass eine herkömmliche Sanierung die kostengünstigste Variante darstelle, unabhängig davon ob eine Förderung bewilligt werde oder nicht.

 

Herr Tauber stellt richtig, dass er nicht blockieren wolle und fragt nach, wann das Gutachten denn vorgelegt werde.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass er das Gutachten in 1 – 2 Wochen erwarte. Die Ergebnisse sähen gut aus. Auch Vorgespräche mit Fachleuten kämen zu dem Ergebnis, dass man mit dem Beton gut umgehen könne. Das Gutachten werde das bestätigen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Tauber, ob denn auch bestätigt werden könne, dass die herkömmliche Sanierung die kostengünstigste ist, führt Herr Mollenhauer aus, dass vieles dafür spreche, dass die herkömmliche Sanierung nicht teurer werde.

Frau Dirks weist ergänzend darauf hin, dass das Amt für Denkmalpflege die Denkmaleigenschaft festgestellt habe und der Ausschuss dieses in den Mittelpunkt seiner Entscheidung rücken müsse.

 

Frau Bosse-Berger betont noch einmal, dass die SPD-Fraktion nicht als Blockierer gelten wolle, sie wollten ein Freibad erhalten, das zweckmäßig ist. Der Sitzungsvorlage sei nicht zu entnehmen, inwiefern sich die Stadt einen „Klotz ans Bein binde“. Diese Bedenken seien aber in der Diskussion größtenteils ausgeräumt worden. Andererseits sei aber auch nachgefragt worden, was passiere, wenn die Stadt das Freibad nicht mehr halten könne.

 

Diese Frage könne er abschließend nicht beantworten, so Herr Mollenhauer. Die Stadt könne aber nicht gezwungen werden, etwas zu erhalten, was aus finanziellen Gründen nicht erhalten werden könne. In dem Fall werde es lt. Aussage des Herrn Dr. Lammers vom Amt für Denkmalpflege wohl einen Weg zurück geben. Im Übrigen wolle er noch einmal darauf hinweisen, dass bei einer Unterschutzstellung nicht die finanziellen Aspekte im Vordergrund stehen dürften. Das sei in der Vergangenheit auch immer den privaten Eigentümern vermittelt worden.

 

Herr Dr. Meyring sieht im Hinblick auf das Haushaltssicherungskonzept die Unterschutzstellung auch als Chance, das Freibad dauerhaft betreiben zu müssen.

 

Es sei ihm wichtig gewesen, dass die Knackpunkte in der heutigen Diskussion deutlich herausgearbeitet werden, so Herr Tauber. Für die SPD-Fraktion sei das Freibad eine „Herzensangelegenheit“. Jetzt komme man zu den Wurzeln zurück, nämlich eine Sanierung unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit. Vorteil dabei sei die Möglichkeit der Bezuschussung. Dennoch blieben einige Bauchschmerzen bei den offenen Fragen hinsichtlich des Denkmalschutzes. Man wisse heute z. B. nicht, was in 10 Jahren sein wird. Dennoch werde seitens der SPD-Fraktion das Einvernehmen zur Unterschutzstellung erklärt.

 

Frau Mollenhauer stellt den Antrag auf Abstimmung und weist noch darauf hin, dass der Sportverein das Freibad benötige, um das Sportabzeichen abnehmen zu können. Außerdem erlernten dort viele Grundschulkinder das Schwimmen.

 

Nachdem keine Einwände gegen den Antrag auf Abstimmung bestehen, fasst der Ausschuss folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung