Frau Besecke erläutert unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage für den Bezirksausschuss den Sachstand.

 

Auf Wunsch von Herrn Knüwer wird die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde zur Konzentrationszone „Höpinger Berg“ dieser Niederschrift beigefügt (Anlage 1).

 

Auf Nachfrage von Herrn Schlieker zum Landschaftsschutzgebietsstatus erläutert Frau Besecke, dass es für den Bereich Rosendahl schon einen Landschaftsplan gebe.

Wenn die Untere Landschaftsbehörde im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens keinen Widerspruch einlege und der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt habe, dann trete der Landschaftsplan zurück, so dass es sich nicht mehr um Landschaftsschutzgebiet handele.

Auf Billerbecker Seite gelte dagegen noch die alte Landschaftsschutzgebietsverordnung, die ein Bauverbot vorsehe. Der Landschaftsplan sei aber auch für das Billerbecker Gebiet in Bearbeitung, das Beteiligungsverfahren erfolge voraussichtlich im Herbst. Wie die genauen Formulierungen aussehen werden, müsse abgewartet werden. Es werde aber davon ausgegangen, dass es im Landschaftsplan auch ein Bauverbot geben werde. Die Untere Landschaftsbehörde müsse dann mögliche Ausnahmen formulieren.

 

Herr Flüchter führt an, dass bereits ein Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan erarbeitet wurde. Hierin seien Bereiche für die Windenergienutzung ausgeschlossen worden. Er erkundigt sich, ob die Regionalplanung Ausnahmen hiervon zulassen und evtl. Bereiche für die Windenergie ausweisen würde, die im Fachbeitrag ausgeschlossen waren.

 

Frau Besecke teilt mit, dass die Suchräume ähnlich seien. Wie der anschließende  Abwägungsvorgang ende, könne man heute noch nicht sagen.

 

Herr Knüwer weist darauf hin, dass lt. Windenergieerlass 2% der Fläche eines Stadtgebietes der Windkraft zur Verfügung gestellt werden müsse und erkundigt sich, wie viel Fläche in Billerbeck denn noch neben dem Windfeld Osthellermark ausgewiesen werden müsse.

 

Frau Besecke erläutert, dass seitens der Gerichte die Auffassung vertreten werde, dass der Windenergie substantiell Raum gegeben werden müsse und die Größe der Fläche  für jede Kommune unterschiedlich sei. Wichtig sei, dass das Gesamtkonzept stimmig sei. Sie gehe aber davon aus, dass die Fläche Osthellermark nicht ausreiche, um der Windkraft substantiell Raum zu geben.

 

Herr Schlieker macht deutlich, dass er ein bisschen neidisch nach Nottuln blicke, nachdem er in der Zeitung gelesen habe, wie dort mit der Ausweisung von Windeignungsbereichen umgegangen werde. Hier in Billerbeck fehle ihm, dass sich die Verwaltung nicht von sich aus auf die Suche nach Windeignungsgebieten gemacht habe. Sowohl im Bereich Steinfurter Aa als auch in den Bereichen Kentrup und Risauer Berg seien Investoren und/oder Bauwillige auf die Verwaltung zugekommen. Die Verwaltung sei passiv gewesen und habe immer nur reagiert. Er vermisse seit Jahren die Offenheit, die in Nottuln praktiziert werde. Das sei schade, weil in Billerbeck das Potential evtl. vorhanden sei.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass in Billerbeck relativ früh und noch vor Fukushima mit der Planung begonnen wurde. Bei der ersten Bürgeranhörung seien nur 7 Bürger anwesend gewesen. Die Nottulner stünden erst am Anfang des Verfahrens. Im Prinzip wäre es ideal, wenn die Verwaltung Flächen vorgebe, diese dann überplane und ausweise. Das habe dann u. a. aber auch zur Folge, dass die Stadt selber das Artenschutzgutachten in Auftrag geben müsse.

 

Herr Knüwer bestätigt, dass sich die Stadt schon vor Jahren auf den Weg gemacht  und den landschaftsökologischen Fachbeitrag in Auftrag gegeben habe. Problem sei, dass eigentlich keine Flächen für die Windenergie gefunden wurden.

 

Herr Kösters stellt heraus, dass es doch besser sei, wenn die Bürger beteiligt würden und nicht wie in Nottuln einfach Bereiche überplant werden und Fremdinvestoren zum Zuge kämen.

 

Frau Schulze Wierling unterstreicht ebenfalls, dass in Billerbeck Bürgerwindparks und keine Fremdinvestoren gewollt seien.

 

Herr Becks macht deutlich, dass der Rat das Planungsrecht durchzuführen habe, unabhängig von irgendwelchen Wünschen. Herrn Schlieker weist er darauf hin, dass in Billerbeck doch selbstverständlich auch die Bürger beteiligt worden seien.