Herr Messing stellt unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage die neuen Grabformen vor und erläutert die Gebührenkalkulation.

 

Herr Dr. Meyring regt an, die Nutzungsrechte für Wahlgrabstätten zu verkürzen. Als zusätzliche Option sollte ein 30-jähriges Nutzungsrecht angeboten werden. Die Angehörigen wohnten oft anderswo und müssten dennoch 50 Jahre für das Grab aufkommen.

 

Herr Messing gibt zu bedenken, dass die wegfallenden Nutzungsrechte auf alle anderen Grabstättengebühren verteilt werden müssen und diese fehlenden 20 Jahre zu einer exorbitanten Gebührenerhöhung führen würde. Außerdem würden Wahlgrabstätten ja erworben, eben weil das Nutzungsrecht verlängert werden könne und die Eltern zusammen liegen können. Wenn der überlebende Ehegatte z. B. 12 Jahre nach seinem Ehepartner sterbe, verlängere sich die Laufzeit auf 42 Jahre. Der zuletzt Sterbende gebe die Ruhezeit mit 30 Jahren wieder vor. Wenn eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werde, müsse davon ausgegangen werden, dass sich alle für ein Nutzungsrecht von 30 Jahren entscheiden werden.

Anhand einer Excel-Tabelle verdeutlicht Herr Messing um welche Beträge sich die Gebühren erhöhen würden. Diese Erhöhungen müssten dann auch nach außen vertreten werden.

 

Herr Dittrich bittet zu prüfen, ob die Gebühren für Reihengrabstätten für Kinder gesenkt werden können. Hier seien junge Familien betroffen, bei denen das Geld oftmals knapp sei.

 

Nach weiterer Erörterung über die Auswirkungen auf die Gebühren bei einem Nutzungsrecht von 30 Jahren für Wahlgrabstätten schlägt Herr Dittrich vor, dass die Verwaltung eine Vorlage für die Ratssitzung erstellen soll, in der die Gebühren bei einer Nutzungszeit von 30, 40 und 50 Jahren dargestellt sind. Ebenfalls sollte ein Vorschlag für die Verringerung der Gebühren für Reihengrabstätten für Kinder unterbreitet werden. Dann könne in den Fraktionen noch einmal beraten werden.

 

Die verschiedenen Gebührenvarianten sind dieser Niederschrift als Anlagen 2 - 4 beigefügt.

 

Herr Flüchter hält die Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung der neuen Bestattungsformen und die Umstellung beim Flächenschlüssel für gerechter als bisher. Wenn jetzt noch Details nachgeliefert würden, sei man auf einem guten Weg.

 

Herr Dr. Meyring teilt mit, dass außer der Frage des Nutzungsrechtes alles andere unstrittig sei.

 

Herr Messing weist abschließend noch darauf hin, dass die neuen Gebühren nicht unterjährig eingeführt werden können. Mit der Erstellung der neuen Grabformen auf dem alten Friedhof werde jetzt begonnen. Wenn dort noch in diesem Jahr eine Bestattung erfolge, dann würden die Gebühren mit den Angehörigen privatrechtlich abgerechnet. Die Satzung werde zum 01.01.2014 in Kraft treten.