Beschlussvorschlag für den Rat:

Das fortgeschriebene städtebauliche Entwicklungskonzept wird mit den nachstehenden Maßnahmen beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Ausführungen im Sachverhalt die Förderanträge für die beschlossenen Maßnahmen zu stellen. Diese Maßnahmen sind im Haushalt 2014 sowie der Finanzplanung einzuplanen

 

  • Entwurfsplanung für den Neuausbau Lange Straße mit Kreuzungsbereich Lilienbeck/Coesfelder Straße und Verbindungswegen, für den Markt und die Bahnhofstraße (von der Kirchstraße bis zum Markt) sowie Einzelmaßnahmen im Stadtumbaugebiet zur Herstellung der Barrierefreiheit

Gesamtkosten: ca. 56.000,- Euro in 2013/2014

Stimmabgabe:  einstimmig

  • Umbau der Spiel- und Schulhoffläche am Johannisschulgebäude

Gesamtkosten 324.000,- Euro in 2014

Stimmabgabe:
8 Nein-Stimmen, 1 Ja-Stimme, 2 Enthaltungen

  • Rathausaufzug
    Gesamtkosten 350.000,- Euro in 2013/2014

    Stimmabgabe: 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

  • Citymanagement

Gesamtkosten 283.000,- Euro in 2013 bis 2018

Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

  • Verfügungsfond

Gesamtkosten 50.000,- Euro in 2014 bis 2018

Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

  • Planungskosten für das Regionale-2016-Projekt „Wohnen mit (Mehr-)Wert“

Kosten 2014: ca. 50.000,- Euro

Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

 

 

  • Umgestaltung der Fußgängerzone Lange Straße mit dem Kreuzungsbereich Lilienbeck/Coesfelder Straße und der Verbindungswege einschließlich weiterer Planungskosten sowie Bauleitung

Gesamtkosten ca. 1.200.000,- Euro in 2014/2015

Stimmabgabe: einstimmig

  • Barrierefreier Umbau/Anpassungen im Bereich des Marktes

Gesamtkosten ca. 350.000,- Euro in 2014/2015

Stimmabgabe: einstimmig

Einzelmaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit im übrigen Untersuchungsraum

Gesamtkosten ca. 150.000,- Euro in 2014/2015

Stimmabgabe: einstimmig

Inszenierende und akzentuierende Innenstadtgestaltung durch die Erarbeitung und Umsetzung eines Lichtkonzeptes (in Ergänzung zum Funktionslicht)

Gesamtkosten ca. 50.000,- Euro in 2014/2015

 

Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 


Herr Mollenhauer begründet zunächst, warum die Maßnahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes heute zur Diskussion gestellt werden.

Hierzu wird auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage verwiesen.

 

Der Rathausaufzug und die Umgestaltung der Schulhoffläche am Johannisschulgebäude seien nun bereits auf Empfehlung der Bezirksregierung in den Bewilligungsantrag für 2013 eingearbeitet worden. Herr Mollenhauer betont, dass alle Maßnahmen in der Haushalts- und Finanzplanung enthalten seien. Tlw. fielen zwar höhere Kosten an als im Haushaltsplan eingeplant, auf der anderen Seite könne jedoch nach dem Gespräch bei der Bezirksregierung mit einem erhöhten Fördersatz von 60% gerechnet werden. Damit würden im Grunde genommen die Mehrkosten aufgefangen, tlw. sogar mehr als aufgefangen.

Weiter versichert er, dass wenn heute dem Förderantrag grundsätzlich zugestimmt werde, selbstverständlich die einzelnen Maßnahmen noch dem zuständigen Ausschuss zur Beratung vorgelegt werden.

 

Herr Flüchter macht deutlich, dass sich seine Fraktion überfahren fühle. Über die heute vorgestellten Maßnahmen wollten sie noch einmal fraktionsintern beraten. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn die Auswirkungen auf die Finanzplanung dargestellt worden wären, insbesondere im Hinblick auf den bestehenden Beschluss, in 2016 einen ausgeglichenen Haushaltsplan zu erreichen. Sofern heute im Block abgestimmt werden soll, würden sie sich dagegen aussprechen. Gegen die Umgestaltung des Johannisschulhofes und den Rathausaufzug sei im Grunde nichts zu sagen, aber die Vorgehensweise sei verkehrt. Bevor Anträge gestellt werden, müssten die Schule und der Schul- und Sportausschuss beteiligt werden. Für den Rathausaufzug müssten 350.000,-- € aufgewandt werden. Hierfür könne nach seiner Meinung an vielen anderen Stellen in der Stadt Barrierefreiheit sinnvoller umgesetzt werden als punktuell im Rathaus.

 

Frau Dirks erläutert, dass ein integriertes Handlungskonzept mit Inhalten beschlossen werden müsse. Das Land fördere bekanntlich nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip, sondern nur noch ganzheitliche Ansätze. Nach Gesprächen mit der Bezirksregierung hätte der Förderantrag unter Einhaltung enger Fristen überarbeitet werden müssen.

 

Herr Flüchter hält dem entgegen, dass immer gesagt werde, dass Diskussionen über die einzelnen Maßnahmen noch möglich seien und erst einmal das grundsätzliche Konzept beschlossen werden müsse. Wenn er den Beschlussvorschlag lese, dann solle heute das städtebauliche Entwicklungskonzept beschlossen und die Maßnahmen in die Finanzplanung eingestellt werden, damit seien die Maßnahmen fix und nicht mehr zu ändern. Später werde dann argumentiert, dass es Zuschüsse gebe und man doch nicht dagegen sein könne.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass Maßnahmen erst dann umgesetzt werden, wenn der Rat die Ausschreibung beschließe. Jetzt liege ein Konzept vor. Der Rat müsse sagen, in welche Richtung es gehen soll. Über den Rathausaufzug sei bereits im Jahr 2010 im Rahmen des Konjunkturpakets beraten worden. Damals sei die Verwaltung beauftragt worden, Fördermöglichkeiten zu eruieren. Jetzt bestehe die Chance, eine Förderung zu bekommen, ob das später noch möglich sei, wisse er nicht. Wenn der Aufzug oder die Umgestaltung des Johannisschulhofes nicht gewollt seien, müsse das deutlich gesagt werden. Dann hätte man sich aber auch das Geld für die Machbarkeitsstudie des Rathausaufzugs sparen können.

 

Herr Knüwer erklärt, dass er nachvollziehen könne, dass ein Beschluss notwendig sei, um eine Förderung zu bekommen. Er sei aber wie Herr Flüchter der Meinung, dass die Punkte noch einmal näher betrachtet werden müssen. Den Rathausaufzug habe er noch nie befürwortet. Barrierefreiheit könne man auch auf andere Weise erreichen, indem z. B. publikumsintensive Fachbereiche im Erdgeschoss angesiedelt werden. Vielleicht könnte man das Ganze auch abschwächen und nicht als Rathausaufzug definieren, sondern „Umbau des Rathauses zur Barrierefreiheit“. Dann könnte im Rahmen der Detailplanung immer noch entschieden werden, ob tatsächlich ein Aufzug eingebaut oder ein anderer Umbau vorgenommen wird.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass das Rathaus ein öffentliches Gebäude ist und irgendwann alle öffentlichen Gebäude barrierefrei sein müssen. Des Weiteren würde für ein Bürgerbüro im Erdgeschoss zusätzliches Personal benötigt. Außerdem sei zu bedenken, dass ohne Aufzug auch keine städt. Mitarbeiter mit Handicaps eingestellt werden können. Menschen mit Behinderungen wollten selbstbestimmt leben. Heute müssten sie z. B. zum Trauzimmer die Treppe hinaufgetragen werden, damit sie an der Trauung ihrer Kinder teilnehmen können. Weil der Aufzug in das Konzept passe, bestehe die einmalige und seltene Chance ihn gefördert zu bekommen.

 

Herr Brockamp hält dagegen, dass man nicht jedem Fördertopf hinterher laufen müsse. Das Konzept sei soweit in Ordnung, aber man müsse auch die Kosten sehen. Sicherlich wäre ein Rathausaufzug oder die Umgestaltung des Johannisschulhofes sinnvoll. Wobei er davon ausgehe, dass der Johannisschulhof mit geringeren Mitteln als jetzt veranschlagt, mit einer neuen Teerdecke versehen werden könne. Er beantrage, den Rathausaufzug und die Umgestaltung des Johannisschulhofes aus dem Förderantrag heraus zu nehmen. Dann könnte er dem Gesamtkonzept zustimmen.

 

Herr Becks pflichtet Herrn Flüchter bei, dass hier keine für Billerbeck weitreichenden Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden können. Außerdem fehle es ihm an Transparenz seitens der Verwaltung. Über die Umgestaltung des Schulhofes in der jetzt vorgelegten Form sei hier noch nie gesprochen worden.

 

Herr Mollenhauer bestätigt, dass der Aufzug und die Umgestaltung des Johannisschulhofes ursprünglich nicht im Förderantrag enthalten gewesen seien. Nachdem seitens der Bezirksregierung die Möglichkeit einer Förderung signalisiert wurde, sei versucht worden, diese beiden Maßnahmen darzustellen. In der kurzen Zeit sei eine Beteiligung der Gremien nicht möglich gewesen.

 

Herr Spengler merkt an, dass eigentlich die heutige Sitzung eingeschoben wurde, um über das räumlich-gestalterische Leitbild zu beraten. Nun sei dieser Tagesordnungspunkt hinzugekommen. Er wolle über jede einzelne Maßnahme getrennt abstimmen, denn er sehe anders als Herr Brockamp einen Aufzug sehr wohl als erforderlich an.

 

Herr Dübbelde stellt den Antrag des Herrn Spengler auf getrennte Abstimmung zur Abstimmung.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Walbaum erinnert daran, dass der Aufzug zum ersten Mal zur Diskussion gestanden habe, als es um das Konjunkturpaket gegangen sei. Damals sei das Geld aber lieber in Wirtschaftswege investiert worden. Nichts desto trotz habe die CDU-Fraktion aber die Verwaltung beauftragt, Zuschüsse für den Aufzug zu eruieren. Jetzt sei eine Bezuschussung möglich. Er erinnere die CDU-Fraktion daran, dass sie damals einen Aufzug gewollt habe, hierzu sollte sie jetzt stehen. Im Hinblick auf ein selbstbestimmtes Leben Behinderter und Senioren sei der Rathausaufzug ein Muss.

 

Auf Antrag von Herrn Flüchter wird die Sitzung von 19:50 – 20:00 Uhr unterbrochen.

 

Nach Wiederaufnahme der Beratung weist Herr Mollenhauer zum Johannisschulhof darauf hin, dass eine einfache Umgestaltung mit eigenen Mitteln auf jeden Fall teurer würde, als der bei einer Förderung aufzuwendende Eigenanteil.

 

Herr Brockamp hält dem entgegen, dass eine Herstellung mit geringeren Mitteln möglich sei und er sich vom Gegenteil nur überzeugen lasse, wenn dies seitens der Verwaltung mit konkreten Zahlen unterlegt werde.

 

Herr Dübbelde lässt dann über die folgenden einzelnen Maßnahmen getrennt abstimmen.