Beschlussvorschlag für den Rat:

Es wird kein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes ”Sondergebiet ehemalige Weberei Conze & Colsman” eingeleitet.

 


Frau Besecke geht auf die Verwaltungsvorlage ein. Insbesondere zitiert sie aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24. November 2005, wonach Nebenflächen in Verkaufsflächen eingerechnet werden müssen. Das bedeute, dass heute schon die Verkaufsfläche überschritten werde. Da das Urteil aber erst nach dem Bau des Lidl-Marktes gefällt wurde, bestehe Bestandsschutz. Durch den Anbau würde die Verkaufsfläche noch weiter überschritten.

Herr Mollenhauer ergänzt, dass der geplante Anbau die städtebauliche Qualität einschränken würde. Damals sei lange um den Glasvorbau, der die gesamte Situation prägen sollte, gekämpft worden.

 

Herr Kortmann legt dar, dass die CDU-Fraktion das anders sehe, gerade weil der Antragsteller mit seinem Bauantrag den gesetzlichen Verpflichtungen bzgl. der geänderten Verpackungsverordnung nachkomme. Es komme immer auf den Einzelfall an und jedes Urteil müsse individuell betrachtet werden. Städtebauliche Probleme sehe er ebenfalls nicht und die hinter dem Anbau liegenden Parkplätze könnten auch noch angefahren werden. Im Übrigen müsse ein möglicher Ladenleerstand verhindert werden.

 

Frau Dirks betont, dass die neue Verpackungsverordnung nicht nur für den Lidl-Markt gelte, sondern für andere Geschäfte auch. Weitere Anträge auf Einrichtung eines Pfandraumes lägen aber nicht vor.

 

Frau Mönning wundert sich, dass Lidl es nicht schaffe, was andere Supermärkte längst geschafft hätten, nämlich die Aufstellung eines Pfandrücknahme-Automaten im Verkaufsraum. Es sei doch eindeutig, dass Lidl zusätzliche Verkaufsflächen schaffen wolle.

Herr Wieling und Herr Becks werfen ein, dass Lidl gegenüber der Konkurrenz übervorteilt würde, wenn dem Antrag zugestimmt werde.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass hier ein Pfandraum in einer Größenordnung beantragt worden sei, der ungewöhnlich groß sei. Außerdem sei bereits bei den ersten Verhandlungen mit Lidl zur Errichtung des Supermarktes klar gewesen, dass eine neue Verpackungsordnung eingeführt werde.

 

Für Herrn Schlieker sind die Fakten klar. Das  Bauvorhaben widerspreche dem Bebauungsplan und dem BVG-Urteil und ist daher abzulehnen.

 

Herr Wieling gibt noch zu bedenken, dass der geplante Anbau mit den Maßen von 17,39 x 5,13 m der Größe eines Hauses entspreche und für einen Pfandraum doch nicht notwendig sei.

 

Die Fa. Lidl sei um Alternativen gebeten worden, so Frau Dirks, aber die Gespräche hätten zu keinem Ergebnis geführt, es sei immer wieder dieser Antrag vorgelegt worden.

 

Herr Dübbelde führt an, dass das Gericht entschieden habe, dass die beantragte Fläche zur Verkaufsfläche hinzuzurechnen sei, des Weiteren habe der Kreis signalisiert, dass die Überschreitung der Baugrenzen nicht genehmigt würde. Die Größenordnung lasse vermuten, dass dort etwas anderes passieren soll.

 

Herr Wieling stellt schließlich den Antrag, über den Verwaltungsvorschlag abstimmen zu lassen.

 


Stimmabgabe: einstimmig