Herr Peter Dittmann von der Kassenärztlichen Vereinigung stellt mittels Power-Point-Präsentation die neue Bedarfsplanungsrichtlinie (Anlage 1) vor und beantwortet Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Insbesondere über die wünschenswerte Ansiedlung eines Kinderarztes in Billerbeck ergibt sich eine Erörterung, in der Frau Dirks mitteilt, dass zwei Kinderärzte aus unterschiedlichen Orten eine überörtliche Filialpraxis in Billerbeck eröffnen wollten, aber dann aus wirtschaftlichen Erwägungen trotz günstiger Immobilienangebote hiervon Abstand genommen hätten.

 

Frau Mollenhauer merkt an, dass sie sich nicht vorstellen könne, wie es bei den komplexen Regularien möglich sein soll, Fachärzte nach Billerbeck zu holen.

 

Herr Dittrich bezeichnet die Bedarfsplanung als Regulariendschungel und befragt Herrn Dittmann, was er der Stadt Billerbeck denn empfehlen würde, damit ein Kinderarzt nach Billerbeck komme.

 

Herr Dittmann empfiehlt, dem Arzt, der in Billerbeck eine Praxis errichten soll, etwas anzubieten.

 

Frau Dirks fasst nach den Erläuterungen und Antworten des Herrn Dittmann zusammen, dass also unter der Voraussetzung, dass die Praxis wirtschaftlich betrieben werden könne, ein Kinderarzt und ein Hausarzt in einer Gemeinschaftspraxis praktizieren könnten, wenn ein Sonderbedarf hausärztliche Versorgung anerkannt werde.