Beschluss:

1.    Die der Sitzungsvorlage für den Bezirksausschuss am 18.04.2013 beigefügte „Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Hamern und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck“ sowie die „Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Gerleve und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck“ werden beschlossen.
Dabei ist jeweils im § 3 der Satzungen der zweite Satz wie folgt zu ändern: „Des Weiteren sollen bei der zukünftigen Nutzung die Interessen der Landwirtschaft, vor allem der angrenzenden Anlieger, berücksichtigt werden. Außerdem ist im letzten Satz des § 3 das Wort „Verkaufserlöse“ durch „Erträge“ zu ersetzen.

 

2.    Die Zustimmungen der Aufsichtsbehörde sind einzuholen.

 

3.    Die Satzungen sind nach Vorliegen der Zustimmungen ortsüblich bekannt zu machen.


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des HFA und fasst folgenden


Stimmabgabe: 21 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen