Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat der Stadt Billerbeck stimmt dem vorliegenden Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Regelung der Überwachung von Kleinkläranlagen im Außenbereich zu.


Herr Hein teilt mit, dass der Kreis Coesfeld inzwischen die endgültige Vereinbarung, die der den Ratsmitgliedern vorliegenden Fassung entspreche, eingereicht habe. Die Beschlussempfehlung müsste demzufolge lauten: „Der Rat der Stadt Billerbeck stimmt dem vorliegenden Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Regelung der Überwachung von Kleinkläranlagen im Außenbereich zu.“.

Dann geht Herr Hein auf die Historie und den Sachverhalt ein und beantwortet Nachfragen zu Überwachungsfristen und zur Verwaltungsgebühr.

 

Herr Schulze Brock merkt an, dass es sich um eine Überprüfung der Überprüfung handele und warnt davor, die Bürger finanziell zu überfordern. Auch sollte nicht indirekt Druck hinsichtlich eines Anschlusses ausgeübt werden. Das Hochwasserereignis am 20.06.2013 habe wieder einmal bewiesen, dass die Kleinkläranlagen im Außenbereich im Gegensatz zur städt. Kläranlage einwandfrei funktionieren.

 

Zum Hinweis des Herrn Schulze Esking, dass der Kreisausschuss aber eine Wartungsgebühr in Höhe von 110,-- € beschlossen habe, merken Herr Hein und Frau Dirks an, dass die Verwaltungsgebührenordnung auch für den Kreis gelte und im weiteren Beratungsverlauf sicherlich eine Klärung erfolge.


Stimmabgabe: einstimmig