Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

Nach Ergänzung der Angaben zur Erschließung wird zu dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Frau Besecke teilt mit, dass beim Kreis Coesfeld eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer eingegangen sei, in der ausgeführt werde, dass es sich bei dem Neubau nicht um einen landwirtschaftlichen Stall handele, weil hierfür die Flächengrundlage fehle. Dennoch sei der Stall aber aus planungsrechtlicher Sicht genehmigungsfähig. Nach einer Gesetzesänderung seien gewerbliche Ställe nicht mehr ohne Bauleitplanung zulässig, soweit eine UVP oder UVP-Vorprüfung erforderlich ist. Dies wäre ab 1500 Schweinemastplätzen erforderlich. Bei dieser Berechnung würden aber keine Tierzahlen, die vor März 1999 genehmigt waren, mitgezählt. Da der erste Stall vor diesem Datum gebaut wurde, würden diese Tierplatzzahlen nicht berücksichtigt und daher sei der beantragte Stall, der weniger als 1500 Plätze habe, nicht einer standortbezogenen Vorprüfung zu unterziehen.

 

Herr Schulze Esking führt aus, dass dem Vorhaben keine Belange der Stadt entgegenstünden und deshalb keine andere Wahl bestehe, als dem Antrag zuzustimmen.

 

Herr Heymanns fragt kritisch nach, ob es tatsächlich keine Möglichkeit gebe, den Antrag abzulehnen. Die SPD-Fraktion werde nicht zustimmen.

 

Herr Flüchter erklärt, dass die Haltung der Grünen zu diesem Thema allen bekannt sei. Da es sich um einen gewerblichen Stall handele, würden sie nicht zustimmen.


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen