Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Bürgerentscheid der Initiative „proBaum“ hat nicht das nach § 26 Abs. 7 GO NRW erforderliche Quorum von 20 % der abstimmungsberechtigten Bürger erreicht.  Der Beschluss des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 25. Oktober 2005 bleibt bestehen.

 


Herr Tauber fragt nach, welche Möglichkeit bei Zweifeln an dem Stimmergebnis bestehe. Der Gemeindeordnung in Verbindung mit der Kommunalwahlordnung sei zu entnehmen, dass der Wahlausschuss einen Beschluss fassen müsse und bei Zweifeln berechtigt sei, zu prüfen und Änderungen vorzunehmen.

 

Herr Messing erläutert, dass sich ein Bürgerbegehren nach der Kommunalwahlordnung richte. Wenn Zweifel vorgetragen werden, müsse der Rat entscheiden, der Verwaltung lägen aber keine Bedenken vor.

Im Übrigen liege bzgl. der von dem Verein „Mehr Demokratie e. V.“ im Vorfeld des Bürgerentscheides vorgebrachten Bedenken aufgrund der nicht ausreichenden Bürgerinformation eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vor. Darin werde ausgeführt, dass nach der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides zeitgleich mit der Abstimmungsbenachrichtigung die Stimmberechtigten in geeigneter Weise über die Auffassungen der Vertretungsberechtigten es Bürgerbegehrens und über die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen zu informieren seien. Die Mustersatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes empfehle zur Benachrichtigung der Stimmberechtigten ein Abstimmungsheft oder Informationsblatt beizufügen. Hierzu würden aber in der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides keine Details genannt. Die Bekanntmachung über die Durchführung des Bürgerentscheides enthalte im letzten Absatz Informationen über den Gegenstand des Bürgerbegehrens, stelle die Auffassung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens kurz dar und gehe auch auf die entgegenstehende Auffassung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses ein. Insofern werde die Bekanntmachung formal den Anforderungen der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides gerecht. Gleichwohl empfehle der Städte- und Gemeindebund eine Änderung der bestehenden Satzung, um in Zukunft Zweifelsfragen zu vermeiden.

 

Herr Tauber fragt noch einmal nach, ob denn heute ohne Einbeziehung des Wahlausschusses ein Beschluss gefasst werden könne.

 

Das wird von Herrn Messing bestätigt. Lt. Satzung der Stadt Billerbeck stelle der Rat das Endergebnis fest.

 

Herr Tauber bittet darum, die Satzung der Stadt dennoch zu überarbeiten, da diese von der Mustersatzung abweiche.

 

Frau Dirks teilt mit, dass sie ohnehin vorschlagen werde, die Satzung bzgl. des Informationsheftes zu ändern. Das ändere aber nichts daran, dass der Bürgerentscheid ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

 

Herr Schlieker erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, an dem Ergebnis gebe es nichts zu rütteln. Er wolle aber die Gelegenheit nutzen, der Initiative „proBaum“ für ihr Engagement zu danken. Im Übrigen sollte das Quorum abgeschafft oder gesenkt werden.

 

Nach kurzer Erörterung fasst der Rat folgenden


Stimmabgabe: einstimmig