Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme zu schließen.


Auf die Vorberatung im Bezirksausschuss wird verwiesen.


Stimmabgabe: einstimmig