Beschlussvorschlag für den Rat:

Nach Ergänzung der Angaben zur Erschließung wird zu dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Frau Besecke verweist auf die Vorberatung im Bezirksausschuss und die Mitteilung, dass die Landwirtschaftskammer im Laufe des Genehmigungsverfahrens festgestellt habe, dass es sich um einen gewerblichen Stall handele. Das Baugesetzbuch habe sich hinsichtlich der Vorgaben zur Intensivtierhaltung geändert. Tierhaltungsanlagen, die einer Pflicht zur Vorprüfung oder Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, seien nicht mehr privilegiert. Bei der Beurteilung  würden jedoch Tierbestände, die vor März 1999 beantragt waren nicht mitgezählt (§ 25 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 b Abs. 3 des UVPG). Entgegenstehende Belange sehe die Verwaltung daher nicht, deshalb werde vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Herr Becks merkt an, dass der Kreis also 1999 als maßgebend ansehe, so entscheide und die Richtlinien keine Rolle spielten.

 

Frau Besecke bestätigt, dass dies die Rechtsauffassung des Kreises sei. Im Übrigen habe sie Gelegenheit gehabt mit einem Fachanwalt darüber zu sprechen, der dies auch so sehe. 

 

Herr Flüchter erklärt, dass er die Meinung der Grünen zur Intensivtierhaltung nicht wiederholen wolle. Sie seien bereit gewesen, dem landwirtschaftlichen Stall zuzustimmen da an der Hofanlage keine Erweiterungsmöglichkeit bestehe und an dem geplanten Standort bereits ein Stall vorhanden sei. Aber spätestens jetzt, wo feststehe, dass der Stall gewerblich sei, könnten sie nicht zustimmen.

 

Herr Schulze Temming weist darauf hin, dass man sich dennoch an geltendes Recht halten sollte. Und da keine Belange dagegen sprächen, werde er dem Stall zustimmen.

 

Herr Spengler erklärt, dass er dagegen stimme, Großställe würden von der SPD nicht mehr genehmigt.


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen