Beschluss:

Für das vorgestellte Vorhaben wird eine Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Veränderungssperre zugelassen.


Herr Lampe vom Planungsbüro Wolters & Partner, Coesfeld, stellt den Entwurf der Planung vor. Insgesamt sollen 3 Häuser mit je 5 Wohneinheiten in der Größe zwischen 80 und 105 qm entstehen. Die notwendigen Stellplätze seien nicht entlang der Straße, sondern im hinteren Bereich auf dem angrenzenden Privatgrundstück des Bauherrn vorgesehen. Die drei Baukörper würden nur fußläufig erschlossen. Die Zugänge seien barrierefrei geplant. Geprägt werde die Situation durch einen kleinen kommunikativen Platz in der Mitte. Fahrräder und Mülltonnen sollen in einem dezentralen kleinen Häuschen untergebracht werden.

 

Herr Dübbelde stellt fest, dass sich diese Planung deutlich von der ersten massiven Bebauung unterscheide.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig