Beschlussvorschlag für den Rat:

Unter der Voraussetzung, dass der Einbau des Aufzuges in das Rathaus durch die Städtebauförderung gefördert wird, wird die Durchführung der Maßnahme beschlossen.


Vor der Beratung im Kultursaal der Alten Landwirtschaftsschule findet eine Ortsbesichtigung im Rathaus statt. Herr Architekt Stefan Hart erläutert auf jeder einzelnen Etage, wo und wie der Aufzug eingebaut werden könnte und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

Herr Messing erläutert bei der Besichtigung des Dachgeschosses, dass auf der zum Markt hin gelegenen Seite mit geringem Aufwand Büroräume z. B. für die zentrale Buchführung der Kämmerei geschaffen werden könnten. Der hintere große Dachraum sei wegen der Ornamentverglasung nicht als Büroraum nutzbar. Dieser Bereich könnte als Besprechungs-/Aufenthaltsraum genutzt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Becks teilt Herr Hart mit, dass für den Einbau eines Aufzuges  insgesamt ein Zeitraum von 3 – 5 Monaten und je Geschoss ca. 3 Wochen angesetzt werden.

Herr Mollenhauer ergänzt, dass nach Mittelbewilligung sofort begonnen werden könnte; die Bauarbeiten aber in der Sommerzeit, wenn sich Mitarbeiter im Urlaub befänden, durchgeführt werden sollen.

 

Herr Brockamp macht deutlich, dass er den Sinn eines Aufzugs nicht anzweifle. Allerdings habe die Stadt zurzeit Riesenprojekte, wie z. B. die Umgestaltung des Johannisschulhofes oder der Fußgängerzone vor der Brust. Die Beispiele Hamburg oder Stuttgart zeigten, dass es meistens teurer werde, wenn Städte bauen. Die CDU-Fraktion befürchte, dass später die Steuern erhöht werden müssen, um die Mehrkosten der verschiedenen Projekte auffangen zu können. Außerdem würden Begehrlichkeiten geweckt, weil im Zusammenhang mit dem Einbau eines Aufzugs jetzt schon über die Schaffung neuer Büroräume nachgedacht werde.

 

Herr Walbaum unterstreicht, dass es selbstverständlich sein sollte, dass Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen am sozialen Leben teilnehmen können. Mit der Schaffung der Barrierefreiheit sollte in öffentlichen Gebäuden begonnen werden. Wenn der Aufzug jetzt nicht eingebaut werde, werde irgendwann der Einbau gefordert. Dann frage niemand mehr nach den Kosten. Er bitte darum, bei der Entscheidung über den Aufzug auch die beigefügte Unterschriftenliste der Altenbegegnung zu berücksichtigen und dem Aufzug zuzustimmen.

 

Frau Dirks stellt heraus, dass es um die grundsätzliche Frage gehe, ob man sich dem Thema Barrierefreiheit stelle oder nicht. Mit einem Aufzug könnten alle Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen selbstbestimmt die Büros im Rathaus aufsuchen. Die Automatisierung der Eingangstüren sei in der Kostenschätzung enthalten. Der Architekt habe auf der sicheren Seite kalkuliert. Die Verwaltung sei beauftragt worden, nach Fördertöpfen zu suchen. Dass für den Aufzug eine hohe Investition getätigt werden müsse, sei unbestritten. Die Mittel seien aber im Haushaltsplan 2013 und in der weiteren Finanzplanung berücksichtigt. Die Stadt müsse sich hierfür nicht verschulden. Die Eigenmittel könnten durch die Investitionspauschale finanziert werden.

 

Herr Brockamp wiederholt, dass noch andere Projekte anstünden, für die nur pauschale Kostenschätzungen vorlägen. Er befürchte, dass diese Kosten überschritten werden und dann zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Er sei aufgrund der Kosten auch kritisch gewesen, so Herr Spengler. Nachdem er aber gesehen habe, wie sich ältere Wähler und Wählerinnen die Treppe hinauf gequält hätten, nur um ihre Wahlunterlagen abzuholen, sei er für einen Aufzug.

 

Herr Kösters weist darauf hin, dass lt. Aussage der Verwaltung für eine neue Zufahrt zum Johannisschulhof oder für die Schulsozialarbeit kein Geld vorhanden sei, auf der anderen Seite aber viel Geld für einen Aufzug ausgegeben werden soll. Zunächst müssten die geplanten und begonnenen Projekte zu Ende gebracht werden, bevor neue angegangen werden.

 

Frau Dirks stellt richtig, dass man gewisse Dinge nicht vergleichen könne. Zu den originären Aufgaben einer Stadt gehöre auch die Barrierefreiheit, aber nicht die Schulsozialarbeit. Das sei Aufgabe von Bund und Land. Ein Aufzug käme allen Bürgern zugute. Für die neue Zufahrt sei derzeit kein Geld vorhanden. Hierfür würden keine Städtebauförderungsmittel gewährt. Es gebe aber Ideen, wie diese finanziert werden könne.

 

Herr Becks merkt an, dass hier viele Dinge vermischt würden und man sich auf den Aufzug konzentrieren sollte. Es sei gut, dass sich Bürger einmischten, die selbst betroffen seien. Und wenn er lese, dass der Förderbescheid noch nicht vorliege, weil noch kein positiver Ratsbeschluss gefasst sei, dann wolle er wissen ob das Geld denn fließe, wenn der entsprechende Beschluss gefasst sei.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass eine solche Zusage nicht vorliege. Die Stadt Billerbeck sei aber insgesamt mit einer Fördersumme berücksichtigt, in der der Aufzug enthalten sei.

 

Herr Flüchter merkt an, dass die Grünen lieber in soziale Projekte investieren würden als in Asphalt und Beton. Unter haushaltswirtschaftlichen Aspekten gäbe es aber andere Projekte, die sie eher auf den Prüfstand stellen würden als den Aufzug im Rathaus.

 

Herr Dübbelde stellt heraus, dass noch eine Menge auf die Stadt zukommen werde, wenn eine 100%ige Barrierefreiheit in allen öffentlichen Gebäuden das Ziel sei. Dann müsse man als nächstes auch über die Schulen, Turnhallen und das Feuerwehrgerätehaus reden. Außerdem werde mit dem Einbau eines Aufzuges im Rathaus keine 100%-ige Barrierefreiheit erreicht, da der Fachbereich Planen und Bauen hierdurch nicht erschlossen werde.

 

In der weiteren Erörterung wiederholt Herr Brockamp, dass er die Sinnhaftigkeit eines Aufzugs nicht bezweifle, wer aber jetzt für einen Aufzug stimme, müsse hinterher auch für Steuererhöhungen stimmen.

 

Herr Knüwer macht deutlich, dass er seit längerer Zeit die Einrichtung eines echten Bürgerbüros fordere. Das könnte nach seiner Meinung barrierefrei im Erdgeschoss eingerichtet werden.

 

Für ein Bürgerbüro im Erdgeschoss müsste mehr Personal eingestellt werden, so Frau Dirks. Außerdem reiche der Platz nicht aus, um alle von Bürgern nachgefragten Dienstleistungen und zusätzlich ein Trauzimmer und Tourismusbüro im Erdgeschoss anzusiedeln.

 

Herr Messing erläutert auf erneuten Einwand von Herrn Knüwer, dass für ein Bürgerbüro neben dem Frontoffice auch ein Backoffice erforderlich sei und hierfür mehr Personal benötigt werde. Hierfür seien ca. 30.000,-- bis 40.000,--- Personalkosten zu veranschlagen.

 

Herr Flüchter gibt zu bedenken, dass ohne Aufzug in der Verwaltung kein Körperbehinderter arbeiten könnte.

 

Herr Mollenhauer macht noch einmal deutlich, dass die Maßnahme als Investitionsmaßnahme verplant sei und abgeschrieben werde. Wenn der Eigenanteil nicht über die Investitionspauschale finanziert werden könnte, dann rede man über weniger als 5.000,-- € jährlich. Das werde nicht dazu führen, dass der Haushalt am Ende aus der Bahn geworfen werde.

 

Herr Brockamp weist darauf hin, dass über den Aufzug im Gesamtkonzept mit allen anderen Maßnahmen diskutiert werde. Er befürchte, dass die Maßnahme über das Budget hinaus gehe und dann zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssen.

 

Herr Spengler betont, dass der Einbau eines Aufzuges die erste Maßnahme sein müsse, die verwirklicht werde.

 

Schließlich stellt Herr Dübbelde den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen