Herr Dübbelde erkundigt sich, auf welcher Grundlage nach einem Schadensfall die Entsorgung der Kadaver durch den Kreis erfolge.

 

Herr Schulze Temming berichtet, dass ein Teil der Kosten vom Kreis und der Rest vom Land übernommen werde. In größeren Schadensfällen komme die Versicherung für den Schaden auf.