Frau Besecke weist darauf hin, dass bei der erneuten Offenlegung nur Anregungen zu den geänderten Teilen vorgebracht werden können. Da Belange der Stadt nicht betroffen seien, werde verwaltungsseitig vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken zu erheben.

 

Herr Flüchter macht deutlich, dass er bei den Festsetzungen der Bereiche zum Schutz der Natur gravierende Änderungen feststelle, diese seien an vielen Stellen reduziert worden, so dass vorher geschlossene Bereiche jetzt nur noch inselartig dargestellt seien. Er beantrage, darauf zu drängen, dass die Gebietsabgrenzungen zum Schutz der Natur nicht reduziert, sondern in ursprünglicher Form dargestellt werden.

 

Frau Besecke erläutert, dass sich die Stadt an diesen Fachdiskussionen nicht beteiligt habe, weil sie dies den Fachbehörden überlasse.

 

Herr Schlieker verweist auf den Berkelquellteich, der lt. Pressebericht versandet werden soll. Der schlechte Zustand des Gewässers habe aber sicher auch mit Nitrateinträgen zu tun. Die Flächen rund um die Berkel seien als Flächen zum Schutz der Natur eingetragen gewesen und sollen jetzt gestrichen werden.

 

Herr Schulze Temming unterstreicht, dass richtigerweise eine Interessensabwägung zwischen Naturschutzverbänden und der Landwirtschaft stattfinde. Nicht die Stadt könne über diese Festsetzungen entscheiden, sondern hier seien die Fachbehörden gefragt.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag des Herrn Flüchter abstimmen. Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Abschließend nimmt der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.