Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme zu schließen.


Herr Maas gibt zu bedenken, dass durch den Erlass einer Außenbereichssatzung die Gefahr bestehe, dass die in der Nachbarschaft vorhandenen Gewerbebetriebe auch Wohnraum oder die Gaststätte z. B. Ferienwohnungen einbauen wolle. So würde u. U. eine Splittersiedlung entstehen. Er bitte die Verwaltung die Satzung daraufhin zu überprüfen.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass es heute erst darum gehe, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Satzungsentwurfes zu beauftragen. Frau Besecke habe bei der Vorberatung gesagt, dass die Verträglichkeit geprüft werde.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig