Herr Flüchter führt an, dass große Schutzgebiete beispielsweise FFH-Gebiete vorher großzügig verbunden waren und geschützte Bereiche im neuen Entwurf tlw. komplett heraus gefallen seien. Er beantrage deshalb, dass die Stadt Billerbeck fordern soll, dass die BSN-Gebiete in der ursprünglichen Ausdehnung/Abgrenzung des 1. Entwurfes des Regionalplanes – ergänzt um die geringfügige Erweiterung im aktuell offenliegenden Entwurf – erhalten bleiben bzw. ausgewiesen werden.

 

Herr Schulze Temming führt aus, dass in dem Verfahren sowohl von Grundstückseigentümern als auch von Umweltschutzverbänden Einwendungen vorgebracht wurden. Es habe Kürzungen aber auch Ausweitungen gegeben. Die Fachbehörden seien zuständig, nicht die Stadt Billerbeck und auch nicht die Bezirksregierung. Von daher könne er den Antrag nicht mittragen, dass mehr Gebiete ausgewiesen werden sollen als die Fachbehörden für notwendig erachten.

 

Herr Knüwer unterstützt den Antrag des Herrn Flüchter. Er sei auch entsetzt darüber, dass so viele Flächen getrennt worden seien, die vorher zusammenhängend ausgewiesen waren. Jetzt liege allerdings das Ergebnis des Abwägungsprozesses vor deshalb wisse er nicht, was eine erneute Forderung noch bezwecken könne.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass bei Abgabe einer Stellungnahme voraussichtlich auf die ursprünglichen Ausführungen verwiesen werde. Aber die Bezirksplanungsbehörde müsse sich dann noch einmal hiermit beschäftigen.

 

Nach weiterer Erörterung lässt Frau Dirks über den Antrag des Herrn Flüchter abstimmen.

Der Antrag wird mit 12 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen angenommen.