Die Eheleute Schild-Tüncher, Münsterstraße, möchten wissen, was zu TOP 11.  „4. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet Ib“; hier: Zulässigkeit von Wohnen im Erdgeschoss“ eigentlich beschlossen wurde.

 

Frau Dirks erläutert, dass der Fachausschuss vorberaten habe. Derzeit sehe der Bebauungsplan vor, dass im Erdgeschoss Geschäftsräume und nur im Obergeschoss Wohnen zulässig ist. In dem Haus habe es aber nie ein Geschäft gegeben. Der Eigentümer plane nun ein neues Wohnhaus zu errichten und habe eine Bebauungsplanänderung dahingehend beantragt, dass Wohnen auch im Erdgeschoss zulässig ist.

Herr Mollenhauer ergänzt, dass der Bebauungsplan für 3 Grundstücke geändert werden soll.

Die Nachfrage, ob es auch um die Geschosshöhe gehe, wird von Herrn Mollenhauer verneint.

 

Herr Hubert Vöcker  bezieht sich auf die negative Abstimmung zum Rathausaufzug und erkundigt sich, ob von Seiten der Verwaltung / CDU auch über Alternativen nachgedacht werde, denn es müsse ja etwas passieren.

 

Frau Mollenhauer führt aus, dass Mitarbeiter bei Bedarf ins Foyer kommen, um die Bürgerbelange zu bearbeiten. Es stelle sich aber auch die Frage, wie viele Bürger denn für ihre Anliegen das Rathaus tatsächlich aufsuchen.

 

Frau Dirks erklärt, dass seitens der Verwaltung nach wie vor dafür gesorgt werde, dass niemand die Treppe hinauf gehen müsse, wenn er das nicht könne. Sie gebe aber auch die Hoffnung nicht auf, dass das Rathaus doch noch irgendwann barrierefrei werde.