Beschluss:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. März 2006 wird an den HFA verwiesen.


Herr Schlieker begründet den Fraktionsantrag.

 

Herr Tauber teilt mit, dass er den Antrag nicht mittragen werde. Aus seiner Sicht sei der Antrag reine „Augenwischerei“. Nach § 27 Abs. 7 der Geschäftsordnung könne durch Beschluss des Ausschusses einzelnen an der Sitzung teilnehmenden Zuhörern das Wort erteilt werden. Das Antragsrecht liege also bei den Ausschussmitgliedern und nicht bei den Zuhörern. Die Kritik und die Problematik, die hinter dem Antrag stehe, sehe er dagegen sehr wohl. Diese treffe aber die Verwaltungsspitze in der Leitung von Sitzungen. Man müsse kompetente Auskünfte der Verwaltungsspitze erwarten können. Es sei nicht die Sache der Ausschussvorsitzenden hier Auskünfte zu erteilen.

 

Frau Dirks bestätigt, dass diese Kritik berechtigt ist und sie dieses auch bereits eingestanden habe. Jetzt sollte entschieden werden, ob der Antrag an den HFA verwiesen oder hierüber jetzt diskutiert werden solle.

 

Herr Tauber sieht keinen weiteren Beratungsbedarf.

Frau Mönning sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Bisher habe es nie Probleme gegeben, wenn Bürger sich zu Wort melden wollten. Die Ausschussvorsitzenden  hätten immer entsprechend reagiert und z. B. die Sitzung unterbrochen. Außerdem würde durch eine Satzungsänderung ein erheblicher Aufwand ausgelöst.

 

Diesen Aufwand sehe er nicht, so Herr Schlieker. Der oder die Ausschussvorsitzende sollte lediglich die Bürger zu Beginn der Sitzung auf die Möglichkeit des Rederechtes hinweisen.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass ein Rederecht nicht bedeute, dass die Bürger mitdiskutieren können. Hierfür würden umfassende Bürgerbeteiligungen durchgeführt.

 

Herr Schlieker macht deutlich, dass er lediglich wolle, dass der Ausschussvorsitzende nach der Abfrage zur form- und fristgerechten Einladung in einem Satz auf die Möglichkeit des Rederechtes für Bürger hinweise.

 

Herr Wieling hält dem entgegen, dass man vom Ausschussvorsitzenden nicht erwarten könne, dass er die Bürger über die Rechte und Pflichten aufkläre.

 

Herr Schlieker macht geltend, dass die hitzige Diskussion zeige, dass Beratungsbedarf bestehe, deshalb bitte er darum, den Antrag an den HFA zu verweisen.


Stimmabgabe: 13 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen