Frau Rawe führt aus, dass das Thema Energie ja aus dem Regionalplan ausgeklammert und separat behandelt werde. Sie fragt nach, ob es einen Termin gebe, bis wann das Verfahren abgeschlossen werden müsse. Des Weiteren erkundigt sie sich, ob es neue Erkenntnisse zum Risauer Berg gebe und wie es dort auf Billerbecker Seite weiter gehe. Auf Rosendahler Gebiet sollen ja Windenergieanlagen gebaut werden, obwohl die Landschaftsbehörde im Landschaftsschutzgebiet keine Windenergieanlagen zulassen wolle.

 

Frau Besecke teilt mit, dass bzgl. der Regionalplanung morgen eine Informationsveranstaltung der Bezirksregierung Münster beim Kreis stattfinde. Sie werde in der nächsten Sitzung über die dort gewonnenen Erkenntnisse berichten.

 

Die Planungen am Risauer Berg hingen nicht unmittelbar mit der Regionalplanung zusammen. Theoretisch könne in Rosendahl der Flächennutzungsplan bis zur Rechtskraft gebracht werden. Dieser würde dann nicht unbedingt der Landesplanung widersprechen. Ob die einzelnen Windenergieanlagen dort tatsächlich gebaut werden können, wisse man erst, wenn über die Anträge der Beteiligten auf Befreiung vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet entschieden wurde.

Bzgl. der weiteren Planungen auf Billerbecker Gebiet wolle sie den Termin mit der Bezirksregierung abwarten, weil sie sich hieraus neue  Erkenntnisse erhoffe, so Frau Besecke. Des Weiteren müsse aufgrund des Urteils noch einiges erarbeitet werden. Es könnte sein, dass zeitnah ein neuer Windenergieerlass erlassen werde. Die Zeitverzögerung werde nicht unerheblich sein, hiervon seien aber alle Kommunen betroffen.