Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit einem Fachbüro und der Schulleitung ein langfristiges Raumprogramm für die Ludgeri-Grundschule zu erarbeiten, dass den geänderten Anforderungen an individuelles Lernen und dem Inklusionsgedanken Rechnung trägt.  Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 2.000,00 € werden für das Haushaltsjahr 2014 eingeplant. 


Frau Dirks erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

 

Anschließend geht Herr Kahlert auf die Raumsituation an der Ludgeri-Grundschule ein (siehe Anlage zur Sitzungsvorlage). Er sei gerne zur Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro bereit, Bedenken habe er allerdings, dass nur die Grundschule untersucht und Flächen gestrichen werden und bei den weitergehenden Schulen dann nichts mehr passiere.

 

Frau Dirks legt dar, dass mit der Grundschule begonnen werden sollte und dann im Sekundarbereich weiter gemacht werde. Es gehe nicht darum, der Schule etwas weg zu nehmen. Aber auch die Gemeindeprüfungsanstalt habe darauf hingewiesen, dass im  Grundschulbereich Flächen anderweitig genutzt oder aufgegeben werden könnten. Dabei gelte immer noch das Raumprogramm für Grundschulen des Landes NRW von 1995.

 

Herr Brockamp stellt voran, dass einer Mitteilung im „Städte- und Gemeinderat“ von September 2013 zu entnehmen sei, dass allein in der Stadt Essen bis 2019/2020 rd. 20 Millionen Euro Investitionskosten zusätzlich aufgewendet werden müssen – vor allem für Barrierefreiheit und zusätzliche Räume. Die Ludgeri-Grundschule solle Vorreiterschule für Inklusion werden, deshalb könne doch ein anderes Raumkonzept erforderlich werden. In dem Zusammenhang stelle sich die Frage, ob ausreichend Differenzierungsräume für die individuelle Förderung vorhanden sind.

Zudem ergebe sich die Frage, ob künftig Schüler mit dem Bus zur Schule gefahren werden müssen, wer die Begleitung der Schüler zum Johanni-Standort leisten soll, ob die vorgegebenen Klassengrößen stimmen, wie die frei werdenden Räume genutzt werden sollen und ob das Raumkonzept überhaupt für eine Grundschule mit zwei Standorten anwendbar ist. Weiter wolle er wissen, mit welcher Qualifikation das Fachbüro das Gutachten erstellen soll und ob dieses Gutachten anschließend dem Ausschuss und Rat noch einmal vorgestellt wird.

Im Übrigen wundere er sich, dass der Johannisschulhof neu gestaltet werden soll. Wenn die Schule bald zugemacht werden soll, werde aber kein neuer Schulhof benötigt. Die 2.000,-- € für ein Gutachten halte er für herausgeworfenes Geld. Zunächst sollten die Auswirkungen des demografischen Wandels abgewartet werden.

 

Frau Dirks erläutert, dass das erforderliche Raumpotenzial gemeinsam mit der Schule eruiert werden soll. In den nächsten Jahren werde die Grundschule voraussichtlich nur noch 4-zügig sein. Nach Ansicht der Schulleitung ergebe sich dadurch aber kein Raumüberhang, sondern vielmehr würde das Gegenteil der Fall sein. Die Frage des Bustransportes stelle sich nicht, weil auch künftig an beiden Schulstandorten Kinder unterrichtet würden.

 

Herr Brockamp wirft ein, dass der Schulleiter die Raumsituation analysiert habe und nicht noch zusätzlich ein Gutachten erstellt werden müsse. Außerdem gehe er davon aus, dass ein Bustransport sehr wohl erforderlich werde, wenn Schüler umziehen müssen. In dem Fall müsse mit erheblichen Elternprotesten gerechnet werden. 

 

Herr Messing weist darauf hin, dass die Grundschule von 7 Zügen auf 4 Züge zurückgehe und deshalb Überlegungen zur Raumsituation angestellt worden seien. Es würden immer zwei Standorte benötigt, weil kein Standort für sich allein die nötigen Räume vorhalten könne. Als Fachbüro käme das Büro Komplan in Betracht, das sich bereits mit der Schulraumanalyse in Coesfeld und Rosendahl auseinander gesetzt habe.

 

Frau Mollenhauer betont, dass man sich grundsätzlich glücklich schätzen könne, mit der Grundschule so gut aufgestellt zu sein. Im Oktober sei ein neues Inklusionsgesetz verabschiedet worden und zum jetzigen Zeitpunkt wisse man noch nicht, welche Folgen das habe. Deshalb halte sie es derzeit für verfrüht, ein Fachbüro zu beauftragen. Sie gehe davon aus, dass eher mehr Räume benötigt würden als weniger. Auch sollte man aufgrund der Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt nicht blinden Gehorsam walten lassen. Die Entwicklung an den Schulen im kommenden Schuljahr  sollte abgewartet werden, falls dann Ressourcen frei würden, könne immer noch hierüber diskutiert werden.

 

Herr Dittrich sieht das genauso. Dass eine Richtlinie von 1995 gerade im Hinblick auf Inklusion heute keine realistische Grundlage mehr sein könne, habe Herr Kahlert deutlich gemacht. Dem kompetenten Schulleiter sollte vertraut und keine 2.000,-- € ausgegeben werden, die woanders besser investiert seien. Erstaunt sei er über die Sitzungsvorlage, weil offensichtlich Begehrlichkeiten dahinter steckten.

 

Frau Köhler spricht sich ebenfalls für die Beibehaltung des jetzigen Raumprogrammes aus. Sie habe nicht den Eindruck, dass Herr Kahlert die Einschaltung eines Fachbüros für notwendig erachtet. Sie sei davon überzeugt, dass Schulleitung und Lehrerkollegium sehr genau wüssten, welche Räume sie benötigen.

 

Herr Schlieker erklärt, dass er heute ergebnisoffen in die Diskussion gekommen sei. Neben den angesprochenen Aspekten sollte aber noch bedacht werden, dass künftig voraussichtlich auch an der Grundschule der gebundene Ganztag eingeführt werde. Spätestens dann werde man sich Gedanken über ein Raumprogramm machen müssen. Er wolle die Inklusion weiter nach vorne bringen und deshalb würde er sich nicht scheuen, die 2.000,-- € auszugeben.

 

Herr Kleideiter hält es für verfrüht einen Gutachter zu beauftragen, da man die Entwicklung noch nicht absehen könne.

 

Nach kurzer Erörterung über die weitere Schulentwicklungsplanung und den Unsicherheitsfaktor Migration lässt Frau Dirks über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.


Stimmabgabe: 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen