Beschlussvorschlag für den Rat:

Für die in der Innenstadt betroffenen Grundstücke (ca. 155) wird per Satzung nach § 53 Abs. 1e LWG NRW auferlegt, eine Funktionsprüfung/Dichtheitsprüfung nach erfolgter Sanierungsmaßnahme vorzulegen.


Herr Kipsieker, Geschäftsführer der Hydro-Ing.-Nord GmbH stellt den Entwurf des Fremdwasserkonzeptes Lange Straße/Innenstadt im Detail vor und beantwortet Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Dr. Meyring fragt nach, ob die Oberflächen der aufgerissenen Straßen nach Abschluss der Maßnahme neu hergestellt würden und von welchem Zeitrahmen insgesamt die Rede sei.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass eigentlich der Abwasserbetrieb die Straßen anschließend wiederherstelle. Mit der Bezirksregierung sei abgestimmt, dass – falls der Rat sich für einen Ausbau der Straßen entscheide - die Maßnahmen kombiniert werden können. Bis dahin sei man aber einige Jahre weiter und müsse dann sehen, ob die Kosten im Haushaltsplan darstellbar seien.

Herr Hein ergänzt, dass zunächst 2014 die Umleitung der beiden Mischwasserkanäle in Angriff genommen werde. In der Zwischenzeit sei die Straßenendausbauplanung Innenstadt so weit, dass die Maßnahmen miteinander abgestimmt werden können. Danach in den Jahren 2015, 2016, 2017 werde die Fremdwassersanierung Innenstadt angegangen. In welchen Abschnitten vorgegangen werde, hänge von den Ergebnissen der Untersuchungen auf den privaten Grundstücken ab.

 

Von Herrn Dr. Meyring nach den Fristen für eine öffentliche Förderung befragt, teilt Herr Hein mit, dass spätestens bis 2015 für die jeweiligen Fremdwassereinzugsgebiete die Förderung beantragt werden müsse. Nach Bewilligung der Mittel habe man 3 Jahre Zeit für die Umsetzung.

 

Herr Spengler folgert, dass also die Anlieger in den nächsten 2 Jahren keine Dichtheitsprüfung durchführen müssen.

 

Herr Hein erläutert, dass die Grundstückseigentümer zunächst über das Projekt informiert werden sollen, dabei werde diesen angeboten, dass der Abwasserbetrieb die privaten Entwässerungsleitungen mit untersuche und ggf. Sanierungsvorschläge unterbreite. Dabei werde auch auf die öffentliche Förderung hingewiesen. Die Untersuchungen seien für 2014 geplant. Spätestens bei der Beantragung der Fördermittel müsse der Rat für das betreffende Gebiet die Zustandserfassung der privaten Kanalisation per Satzung gefordert haben. Fördervoraussetzung sei, dass am Ende der Sanierung jeder private Eigentümer eine Zustandserfassung vorlegen müsse.  

 

Herr Dr. Meyring wirft die Frage auf, warum dann schon heute die Satzung auf den Weg gebracht werden soll.

Herr Hein teilt mit, dass er die Bürger jetzt schon über die Möglichkeit der Untersuchungen der privaten Grundstücke informieren wolle. Er gehe davon aus, dass nicht alle Grundstückseigentümer zustimmen werden. Deshalb sei es sinnvoll, schon jetzt eine entsprechende Satzung zu erlassen, weil Fördervoraussetzung sei, dass für alle Grundstückseigentümer eine Funktionsprüfung seiner privaten Entwässerung per Satzung vorgeschrieben werde.

 

Herr Brunn erkundigt sich, mit welchen Kosten die Bürger rechnen müssten.

 

Herr Hein teilt mit, dass er keine Summe nennen könne. Im Pilotprojekt Kohkamp hätten die Bürger zwischen 700,-- € und 30.000,-- € aufbringen müssen. Auf jeden Fall hätte das Projekt Bernhardstraße aufgezeigt, dass die für die Innenstadt vorgesehene Fremdwassersanierung mit der Schaffung eines Trennsystems die deutlich günstigere Variante für die Grundstückseigentümer sei.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig