Herr Hein teilt mit, dass seit dem 9. November 2013 die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser in Kraft getreten sei. Damit sei auch wieder die Dichtheitsprüfung auf privaten Grundstücken geregelt. Die Kommunen könnten durch Satzung Fristen festlegen. Alte Satzungen behielten ihre Gültigkeit, jedoch müsse der Rat diese noch einmal bestätigen. Für das Wasserschutzgebiet rund um Gut Holtmann sei die Frist am 31.12.2012 abgelaufen und tlw. seien die geforderten Dichtheitsprüfungen vorgelegt worden, tlw. auch nicht. Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Billerbeck werde entsprechend überarbeitet.