Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Billerbeck (Anlage 3) wird beschlossen.


Herr Heßling erinnert an die im Betriebsausschuss aufgeworfene Frage zu § 13, ob eine Eintragung im Grundbuch erforderlich oder eine Baulast ausreichend sei.

Herr Hein verweist hierzu auf eine Stellungnahme der Kommunal- und Abwasserberatung NRW, die dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist. Danach sei eine öffentliche Baulast kein geeignetes Mittel, um ein dingliches Recht über ein fremdes Grundstück abzusichern.

 

Herr Dr. Meyring erkundigt sich, warum nunmehr vorgeschlagen werde, auf die Einführung eines Indirekteinleiterkatasters zu verzichten.

Auch hierzu verweist Herr Hein auf die Stellungnahme der Kommunal- und Abwasserberatung NRW. Der Grund, weshalb er die Einführung zunächst zurückstellen wolle, liege darin, dass zurzeit zwei Städte im Kreis Coesfeld in Abstimmung mit dem Kreis ein solches Kataster vorbereiten und dieses auch öffentlich gefördert bekommen. Bis zur heutigen Sitzung habe er aufgrund Krankheit des zuständigen Mitarbeiters beim Kreis nicht abklären können, ob die Stadt Billerbeck einsteigen könne. Ggf. müsse sich der Betriebsausschuss hiermit noch einmal befassen.

 

Im Hinblick auf Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau sei es nur gut, wenn zurzeit auf ein Indirekteinleiterkataster verzichtet werde, so Herr Tauber.

 

Herr Schlieker erklärt, dass sich die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthalten werden. Sie hätten nicht an der Betriebsausschusssitzung teilnehmen können und hätten den Sachverhalt zwar der Niederschrift entnommen. Die Sitzungsvorlage für den Betriebsausschuss sei aber sehr unübersichtlich und umfangreich gewesen. Insofern teilten sie die von Herrn Hövener diesbezüglich in der Sitzung geäußerte Kritik. Sie hätten sich eine übersichtlichere Vorlage gewünscht. Aus diesem Grund enthielten sie sich der Stimme.


Stimmabgabe: 21 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen