Beschluss:

Für die in der Innenstadt betroffenen Grundstücke (ca. 155) wird per Satzung nach § 53 Abs. 1e LWG NRW auferlegt, eine Funktionsprüfung/Dichtheitsprüfung nach erfolgter Sanierungsmaßnahme vorzulegen.


Herr Maas führt an, dass Immobilienbesitzer bei ihm nachgefragt hätten, ob sie an dem Konzept beteiligt würden.

 

Herr Hein bestätigt, dass er im nächsten Jahr die Grundstückseigentümer über das Projekt informieren und ihnen anbieten werde, dass der Abwasserbetrieb die privaten Entwässerungsleitungen mit untersucht und ggf. Sanierungsvorschläge mit Kostenangabe unterbreitet.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung