Sitzung: 12.12.2013 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/212/2013
Beschluss:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte
Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2012 wird zur Kenntnis
genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen
Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die im Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von rd. 25.600,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 berücksichtigt.
c) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2014 wird zur Kenntnis genommen.
d) Die Abfallbeseitigungsgebühr wird wie folgt
festgesetzt:
1) Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei
4wöchtenlicher Entleerung 142,20 €
2) Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei
4wöchentlicher Entleerung 186,00 €
3) Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei
4wöchentlicher Entleerung 316,80 €
Für Benutzer der Abfallbeseitigung, die je Restmüllgefäß mehr als 2 Biogefäße
benutzen, wird neben der allgemeinen Gebühr eine Gebühr von jährlich 30,00 €
für jedes weitere aufgestellte Biogefäß erhoben. Die übrigen Festsetzungen der
Gebührensatzung bleiben unverändert.
e) Die 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig