Beschluss:

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2012 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die im Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von rd. 25.600,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 berücksichtigt.

 

c)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2014 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die Abfallbeseitigungsgebühr wird wie folgt festgesetzt:
1)  Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchtenlicher Entleerung       142,20 €
2)  Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentlicher Entleerung     186,00 €
3)  Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentlicher Entleerung     316,80 €

Für Benutzer der Abfallbeseitigung, die je Restmüllgefäß mehr als 2 Biogefäße benutzen, wird neben der allgemeinen Gebühr eine Gebühr von jährlich 30,00 € für jedes weitere aufgestellte Biogefäß erhoben. Die übrigen Festsetzungen der Gebührensatzung bleiben unverändert.

e)    Die 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig