Sitzung: 12.12.2013 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/213/2013
Beschluss:
a)
Die
Abrechnung der Gebührenrechnung 2012 wird zur Kenntnis genommen und
beschlossen. Der erzielte Überschuss wird dem Sonderposten für
Gebührenausgleich zugeführt.
b)
In
Anwendung des § 6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz wird aus dem Sonderposten für
den Gebührenausgleich ein Überschuss in Höhe von rd. 2.000,00 € entnommen und
als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 berücksichtigt.
c)
Die
Gebührenbedarfsberechnung 2014 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der
Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,34 € festgesetzt.
d)
Die 13.
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt
Billerbeck wird beschlossen.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig