Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Straße Kerkeler sowie der Johannisstraße (von der Straße Kerkeler bis zur Von-Galen-Straße) zusammen mit den Arbeiten an den Kanal- und Hausanschlüssen losweise auszuschreiben.

Der Eingabe der Anlieger der nördlichen Johannisstraße wird bezüglich des Punktes b) entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage gefolgt. Bezüglich des Punktes a) werden die Ausführungen in die nächste Beratung der Prioritätenliste zum Straßenausbau einbezogen.


Frau Dirks erläutert, dass der Fachausschuss aufgrund offener Fragen zum Kanalbau und zur Ausschreibung keinen Beschlussvorschlag formuliert habe. Zum einen habe ein Anlieger moniert, dass nicht alle Grundstückseigentümer bzgl. ihrer Hausanschlüsse angeschrieben worden seien und zum anderen sei nachgefragt worden, ob es nicht sinnvoller wäre, Straßenbau- und Kanalbaumaßnahme losweise auszuschreiben, damit an eine Firma vergeben werden könne.

 

Herr Hein teilt mit, dass alle Anlieger des betreffenden Gebietes angeschrieben worden seien, deren Hausanschlüsse defekt seien. Wenn jemand kein Schreiben erhalten habe, dann solle dieser Anschluss auch nicht saniert werden und der Anlieger müsse keine Kosten befürchten.

Hinsichtlich der Ausschreibung könne zwar über eine losweise Ausschreibung und losweise Vergabe diskutiert werden. Er halte aber aus wirtschaftlichen Gründen eine getrennte Ausschreibung für sinnvoller. Auch wenn der Auftrag an eine Firma vergeben werde, bedeute das nicht, dass die Arbeiten zeitgleich ausgeführt werden. Zuerst würden die Hausanschlüsse erstellt und danach der Straßenbau durchgeführt.

 

Herr Knüwer meint, dass eine losweise Vergabe zu einer Kostenreduzierung führen könnte.

 

Herr Becks weist auf wesentliche Kostenunterschiede zwischen einer offenen Bauweise und einem Inliner hin.

 

Herr Hein führt aus, dass dies mit den Anliegern besprochen wurde und er tlw. auf Verständnis, tlw. aber auch auf Unverständnis gestoßen sei. Aus wirtschaftlichen Erwägungen sei die Erneuerung der Leitungen die günstigere Variante, insbesondere weil der Straßenausbau ja noch folge.

 

Herr Hein habe ja bereits ausgeführt, dass die Anwohner, die keine Post erhalten haben, nicht mit zusätzlichen Kosten für die Sanierung ihrer Hausanschlüsse rechnen müssen, so Herr Tauber. Bei den Anliegern habe es diesbezüglich Irritationen gegeben. Dennoch sollten die Anlieger noch einmal informiert werden, dass nichts weiter auf sie zukomme.

Herr Hein sagt zu, den Anliegern die Ergebnisse der Kanaluntersuchungen zuzusenden.

 

Herr Schlieker erkundigt sich, wie mit dem Antrag des Herrn Löderbusch umgegangen werde und ob man den Anwohnern hinsichtlich der Beiträge entgegen kommen könne, weil sie offensichtlich von anderen Zahlen ausgegangen seien. Er befürchte, dass ansonsten der ein oder andere Anlieger in die Bredouille komme.

 

Frau Dirks teilt mit, dass Herr Löderbusch eine schriftliche Antwort auf seine Eingabe erhalten habe. Im Übrigen seien den Anliegern in der Anliegerversammlung Beiträge genannt worden, die auf Herstellungskosten in Höhe von 515.000,-- € basierten.

Herr Mollenhauer ergänzt, dass den Anliegern nie andere Beiträge genannt worden seien.

 

Herr Schlieker stellt fest, dass den Anliegern erstmalig bei der Anliegerversammlung im September Herstellungskosten von 515.000,-- € genannt wurden. Gegenüber den in 2012 genannten Kosten von 375.000,-- € sei das eine erhebliche Steigerung und eine Menge Geld für die Anlieger.

 

Frau Dirks bestätigt das, weist aber auch darauf hin, dass die Anlieger seit Jahren über den anstehenden Ausbau informiert seien.

 

Herr Becks wiederholt noch einmal seine bereits im Ausschuss vorgebrachte Kritik, dass Zahlen, die von einem Ing.-Büro vorgelegt werden, doch verlässlich sein müssten.

 

Herr Dr. Meyring führt an, dass die Bürgeranregung ja keinen Sinn mehr mache, wenn heute schon ein Beschluss gefast werde. Er fragt nach, ob es zeitlich möglich sei, den Beschluss zu vertagen oder die Anregung an den Ausschuss zu verweisen.

 

Frau Dirks teilt mit, dass die Bürgeranregung nach der Beratung im Fachausschuss und nach Durchführung der Ausschreibung im Zuge des Ausbaues berücksichtigt werden könne.

 

Der Rat fasst schließlich folgenden bzgl. der Ausschreibung abgeänderten


Stimmabgabe: 22 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen