Beschlussvorschlag für den Rat:

Die in der Sitzung vorgestellte geänderte Fassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) – siehe Anlage - wird mit der geänderten Geldbuße in der Höhe von 5.000,-- € beschlossen.


Herr Hein führt aus, dass er die in der Bezirksausschusssitzung vorgetragenen Änderungsvorschläge mit dem Städte- und Gemeindebund abgestimmt und in die vorliegende Satzung eingearbeitet habe.

Anschließend erläutert Herr Hein die rot markierten Satzungsänderungen im Einzelnen (siehe Anlage 1).

 

Herr Schulze Brock weist darauf hin, dass in der Bezirksausschusssitzung ein Bußgeld, wie jetzt in der Satzung vorgesehen,  in Höhe von 10.000,-- € abgelehnt wurde. Er halte ein Bußgeld in Höhe von 2.000,-- € für angemessen, da es sich um ein städt. Bußgeld handele, das zusätzlich zu anderen möglichen Sanktionen erhoben werde.

 

Herr Köhler verweist auf die Verhältnismäßigkeit, da in der Abwasserbeseitigungssatzung eine Geldbuße bis zu 50.000,-- € vorgesehen sei.

 

Herr Hein gibt zu bedenken, dass Geldbußen nur bei Verstößen gegen gewisse Regelungen verhängt werden. Außerdem gehe es um eine Geldbuße, die „bis zu“ dem maximalen Höchstbetrag erhoben werden kann. Es könne doch nicht sein, dass z. B. das Einleiten von gefährlichen Stoffen in die öffentliche Kanalisation nur mit 2.000,-- € geahndet werde.

 

Herr Schulze Brock wirft ein, dass in einem solchen Fall noch andere Ämter beteiligt werden und er die Sorge habe, dass die Androhung eines hoher Geldstrafe missbraucht werde, um Bürger einzuschüchtern.

 

Nach weiterer Diskussion beantragt Herr Brockamp als Kompromiss, eine Geldbuße bis maximal 5.000,-- € festzulegen.

 

Herr Spengler meint dagegen, dass der Betrag im Hinblick auf die Diskussion im Bezirksausschuss schon von 50.000,-- € auf 10.000,-- € reduziert wurde. Dabei sollte es bleiben.

 

Herr Schulze Brock erinnert an seinen Antrag, eine Geldbuße bis zu 2.000,-- € festzulegen.

 

Herr Dr. Meyring lässt über den weitergehenden Antrag des Herrn Schulze Brock auf Festsetzung einer Geldbuße bis zu 2.000,-- € abstimmen.

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Dann wird über den Antrag des Herrn Brockamp auf Festsetzung einer Geldbuße bis zu 5.000,-- € abgestimmt.

Dieser Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung angenommen.

 

Unter Berücksichtigung der von Herrn Hein vorgestellten Änderungen und der beschlossenen Geldbuße in Höhe von 5.000,-- € fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 8 Ja Stimmen, 3 Enthaltungen