Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung und in der Präambel mit der Ergänzung zu §§ 8 und 9 der GO beschlossen.


Herr Dr. Sommer moniert, dass die Satzungsänderungen nicht markiert sind. So sei es eine Zumutung, sich mit der Satzung zu beschäftigen.  

 

Unabhängig davon, dass die Satzung schwer zu lesen sei, so Herr Wiesmann, werde hier eine Satzung durch den Städte- und Gemeindebund „aufgeblasen“, was nicht besonders bürgerfreundlich sei

 

Herr Wilkens schlägt vor, dass Herr Hein die Änderungen noch einmal herausstellt.

 

Herr Hein führt aus, dass die materialrechtlichen Inhalte der alten Satzung in die neue Satzung überführt wurden. Auf grundsätzliche Änderungen sei er in der Sitzungsvorlage eingegangen.

 

In der einsetzenden Erörterungen werden insbesondere Fragen zu den Wegeseitengräben als Bestandteil der Abwasseranlage beantwortet.

 

Herr Schulze Brock stellt fest, dass es sich um eine Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes handele und man die Frage stellen dürfe, ob diese Empfehlung auch im Sinne der Bürger sei.

 

Herr Hein weist darauf hin, dass die Präambel ergänzt werden müsse, und zwar müsse neben dem §  7 auch auf die §§ 8 und 9 der Gemeindeordnung Bezug genommen werden.


Stimmabgabe: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung