Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Diskussion einen Entwurf zur Bebauungsplanänderung zu erarbeiten und mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zu schließen.


Frau Besecke teilt mit, dass von zwei Anliegern bereits Anregungen und Bedenken zu dem Bauvorhaben geäußert worden seien, die der Niederschrift als Anlage 2 und 3 beigefügt werden. Sie schlage vor, diese Anregungen und Bedenken im Rahmen des Planverfahrens aufzuarbeiten.

 

Herr Becks kritisiert, dass die Eingaben den Ausschussmitgliedern nicht vorab oder spätestens heute als Tischvorlage zur Kenntnis gegeben wurden.

 

Herr Knüwer spricht sich dafür aus, den Tagesordnungspunkt heute abzusetzen und zunächst die Nachbarn zu befragen. Er sei der Meinung, dass der geplante Baukörper zu wuchtig sei und das komplette Stadtbild an der Stelle zum Nachteil verändere.

 

Herr Becks hält Herrn Knüwer vor, dass hier darüber zu befinden sei, ob sich das Vorhaben in den Bebauungsplan einfüge. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Gebäude als zu groß oder zu klein empfunden werde.

 

Frau Besecke zeigt Luftbilder des entsprechenden Bereiches von früher und heute und erläutert die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage stellt sie das geplante Bauvorhaben vor.

 

Herr Flüchter bezeichnet den Baukörper als sehr massiv. Nach seiner Meinung sei es auch nicht richtig, das ehem. Lehrerwohnhaus als Orientierungsmaßstab zu wählen, da er dieses auch schon für deplatziert halte. Wichtig sei auch, die rückwärtige Seite der Bebauung zu betrachten, weil das Grundstück einen Versprung von 1,00 m aufweise. Dadurch wirke das Haus von den umliegenden Gärten aus betrachtet viel höher. Eine Wohnbebauung an der Stelle wäre sicherlich wünschenswert, aber nicht in der Form.

 

Herr Brockamp ist der Meinung, dass die Anordnung der Parkplätze vor dem Haus, wie im ersten Entwurf vorgesehen, zu einer Auflockerung der Straße führen werde.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass dann die Baugrenze maßgeblich nach hinten verschoben würde.

 

Herr Spengler meint, dass das Gebäude so weit wie möglich zur Schulstraße gerückt werden müsse, sonst wirke das Gebäude optisch so, als ob es auf dem Grundstück des Nachbarn stünde.

 

Herr Flüchter erkundigt sich, ob das östlich angrenzende Grundstück grundsätzlich einbezogen werden könne. Dann könnte das Gebäude flacher oder länger werden oder es könnten zwei Gebäude geplant werden.

 

Das Gebäude sollte nicht länger werden, so Frau Besecke.

 

Frau Rawe bittet die Verwaltung, behutsam zu prüfen, in welcher Größenordnung eine Bebauung zugelassen kann. Für die jetzt vorgestellte Planung sehe sie keine Möglichkeit.

 

Herr Walbaum würde es begrüßen, wenn das neue Gebäude als verbindendes Element zwischen den beiden vorhandenen Gebäuden errichtet würde.

 

Herr Becks spricht noch einmal die Höhenproblematik an und weist auf das vorhandene Gefälle Hörsterstraße/Friedhofstraße hin. Hilfreich wäre eine Höhendarstellung der Altgebäude.

 

Frau Besecke merkt an, dass der Antragsteller beauftragt werden könne, einen Höhenplan vorzulegen.

 

Herr Knüwer betont noch einmal, dass das Gebäude in der geplanten Form nicht zugelassen werden sollte, da es das Stadtbild zerstöre.

 

Herr Becks merkt an, dass der Planer andere Varianten vorlegen müsse, damit man weiter komme.

 

Frau Besecke verweist auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Sie würde die heute vorgebrachten Anregungen in die Gespräche mit dem Planer einbeziehen.

 

Herr Kortmann regt an, in die Überplanung auch den Schulweg einzubeziehen. Der Schulweg müsse vernünftig hergestellt werden. Die Anlieger forderten das seit Jahren.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig