Er sei mehrfach darauf angesprochen worden, so Herr Wieling, dass aufgrund des Straßenausbaues an der Kreuzung Zu den Alstätten/Am Brunnenbach dort nicht die Rechts-vor-links-Regelung gelte und erkundigt sich, ob das tatsächlich der Fall sei.

Verwaltungsseitig wird Überprüfung zugesagt.