Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zur Bebauungsplanänderung zu erarbeiten. Parallel wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Neben Regelungen zur Kostenübernahme wird auch die vorgestellte Planung zum Bestandteil gemacht.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig