Beschluss:

1.    Der Anregung des Eigentümers der Immobilie Münsterstraße 1 wird nicht gefolgt. Weitere Überlegungen sollen zunächst außerhalb eines Bauleitplanverfahrens im Rahmen eines tragfähigen Nutzungskonzeptes entwickelt werden.

 

2.    Der Hinweis der Abteilung Archäologie LWL wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

 

3.    Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet Ib“ “ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

4.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet Ib“ als Satzung. 

5.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet Ib“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig