Sitzung: 25.02.2014 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/881/2014
Beschluss:
1. Gem.
§ 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer
Kamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
2. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§
7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ als
Satzung.
3. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 3. Änderung des
Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig