Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Diskussion im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss einen Entwurf zur Bebauungsplanänderung zu erarbeiten und mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zu schließen.


Frau Dirks verweist auf die Vorberatung, in der von allen Fraktionen Bedenken wegen der Höhe und Breite des geplanten Baukörpers geäußert wurden und die in die weiteren Beratungen mit einfließen sollen.

 

Herr Knüwer führt aus, dass das Bauvorhaben viel zu wuchtig sei und überhaupt nicht in den Bebauungsplan passe. Aus seiner Sicht sei eine Änderung des Bebauungsplanes nicht erforderlich. Zulässig sei eine 1 ½-geschossige Bebauung und dabei sollte es auch bleiben.

 

Herr Schlieker beantragt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes, dass die Verwaltung künftig von Bauherren bei ähnlichen Bauanfragen visuelle Pläne oder 3 D-Fotos anfordern soll, anhand derer das Ausmaß der Bebauung deutlich wird. Die vorgelegten Pläne führten oft zu Irritationen. Im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sollte darüber beraten werden, ab welcher Größenordnung solche Pläne vorgelegt werden müssen.

 

Herr Becks merkt an, dass er bereits im Ausschuss bemängelt habe, dass die Wuchtigkeit des Bauvorhabens und das Geländeprofil anhand der vorliegenden Pläne nicht einzuordnen sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Geuking erläutert Frau Dirks, dass der heute geltende Bebauungsplan den jetzigen Bauplänen für das Grundstück widerspreche. Wenn der Bebauungsplan nicht geändert werde, könne auf dem Grundstück keine städtebaulich ansprechende Lösung und auch nicht die Verdichtung der Innenstadt verwirklicht werden.

 

Wenn mehrheitlich die Meinung vertreten werde, dass eine 1 ½ geschossige Bebauung passend ist, dann müsse man doch nicht über eine Bebauungsplanänderung nachdenken, so Herr Knüwer. Zuerst sollte gefordert werden, dass das Bauvorhaben angepasst wird.

 

Frau Rawe wirft ein, dass heute doch noch keine Änderung des Bebauungsplanes beschlossen werden soll, sondern die Verwaltung unter Einbeziehung der Anregungen in der Vorberatung neue Pläne vorlegen soll aufgrund derer der Bebauungsplan geändert werden kann.

 

Abschließend besteht Einvernehmen, den o. a. Antrag des Herrn Schlieker bzgl. der vorzulegenden Pläne an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zu verweisen.

 

Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 22 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung