Herr Hubertus Holtmann  bedankt sich bei der Bürgermeisterin für ihre schnelle Reaktion hinsichtlich einer Stellungnahme zur Erweiterung des Wasserschutzgebietes Nottuln. Er fragt nach, ob der Verwaltung bekannt sei, dass in dem vorliegenden Gutachten die Nutzung der Flächen tlw. falsch erfasst wurde.

 

Das wird von Herrn Hein verneint.

 

Herr Holtmann fragt weiter nach, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die Gemeinde Nottuln Billerbecker Bereiche mit versorge.

 

Herr Hein verneint dies mit dem Hinweis, dass auf Billerbecker Gebiet das Satzungsrecht der Stadt Billerbeck gelte und es hier keinen Anschluss- und Benutzungszwang gebe.

 

Frau Rettig möchte wissen, warum es zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes keine Bürgerbeteiligung oder Bürgerbefragung gebe.

 

Frau Dirks führt aus, dass zu bestimmten Themen auch Bürgerbeteiligungen stattfänden. In diesem Fall lasse der Einzelhandelserlass aber keinen Drogeriemarkt außerhalb der Innenstadt zu. Großflächiger Einzelhandel mit zentrentypischen Sortimenten müsse in der Innenstadt angesiedelt werden. Selbst wenn alle das wollten, wäre eine Ansiedlung an der Darfelder Straße nicht möglich.

 

Frau Rettig fragt nach, ob es auch eine Anfrage von DM gegeben habe.

Frau Dirks erklärt, dass DM, wie Müller nur in größere Städte gehe. Derzeit komme für eine Größenordnung wie Billerbeck nur Rossmann in Frage.