Bezug nehmend auf die Haushaltsreden, die in der letzten Zeit veröffentlichten Leserbriefe, Presseberichte und unter Berücksichtigung des heute unter TOP 20. zur Beratung anstehenden SPD-Antrages betr. Planungen zur Ansiedlung eines „Innenstadtankers“ nutzt Frau Dirks die Gelegenheit zur Klarstellung einiger Punkte.

Frau Dirks verweist auf das vorliegende Einzelhandelskonzept, das zwar weiter entwickelt werden könne, dabei aber die landesrechtlichen Vorgaben zu beachten seien. Das Land NRW habe sich auf den Weg gemacht, den großflächigen  Einzelhandel zu steuern, weil sich solche Märkte in Stadtrandlage negativ auf die Innenstädte auswirken. Im Einzelhandelserlass werde ausgeführt, dass eine Gemeinde den großflächigen Einzelhandel steuern muss und dass ein großflächiger Einzelhandel mit innerstädtischem Sortiment nur in einem zentralen Versorgungsbereich zulässig ist.

Hier in Billerbeck sei der zentrale Versorgungsbereich definiert worden. Er liege in der Innenstadt und nicht wie in einigen anderen Orten an einer Ausfallstraße. Ein solcher zentraler Versorgungsbereich könne nicht willkürlich definiert werden.

Zusätzlich könne jede Gemeinde Nahversorgungsstandorte definieren. Diese seien meistens in Großstädten erforderlich, aber auch in Kleinstädten, wenn Zentren, die Nahversorgung nicht sicherstellten. Ein solcher Nahversorgungsbereich sei den Vorgaben der Landesgesetzgebung entsprechend für den Standort Lidl/K &K ausgewiesen worden. Der Standort des jetzigen Aldi-Marktes sei dagegen kein der Landesgesetzgebung entsprechender Nahversorgungsstandort. Allerdings sei Aldi dort mit einem Markt ansässig und habe die Möglichkeit, von 600 qm auf 800 qm zu erweitern. Das sei hier nach kontroverser Diskussion mehrheitlich beschlossen worden.

Nachdem in den letzten Tagen sehr viel in der Zeitung gestanden habe, habe sie Vertreter der Fa. Rossmann und Aldi zu Gesprächen eingeladen. Das Gespräch mit Rossmann habe stattgefunden, das mit Aldi stehe noch aus. Das Sortiment eines großflächigen Drogeriemarktes der Fa. Rossmann sei nur im zentralen Versorgungsbereich zulässig. Das bedeute, dass ein Drogeriemarkt Rossmann nach der jetzigen Landesgesetzgebung nicht an der Darfelder Straße angesiedelt werden könne, selbst wenn alle das wollten. Rossmann müsste in die Innenstadt, weil  nicht nur Drogerieartikel, sondern darüber hinaus auch ein innerstädtisches Sortiment geführt werde. In den Orten, in denen Rossmann an der Peripherie angesiedelt sei, verzichte Rossmann auf weite Teile des Sortiments.

Rossmann sei bekannt, dass nach der jetzigen Gesetzgebung eine Ansiedlung an der Darfelder Straße nicht möglich sei. Rossmann habe aber nach wie vor Interesse an dem Standort Billerbeck. Wichtig sei der Fa. Rossmann ein Frequenzbringer in unmittelbarer Nachbarschaft, das könne auch Edeka sein.

In dem Zusammenhang stellte sich die Frage, warum die Verhandlungen über die Immobilie, die allen bekannt sei und die sich für eine Ansiedlung Rossmann eignen würde, bislang nicht zu einem Abschluss gelangt seien.

Eine Entscheidung, dass Rossmann nach Billerbeck komme, sei nicht gefallen.

 

Wenn Aldi an dem jetzigen Standort keine über die bereits beschlossene Erweiterung hinausgehenden Erweiterungsmöglichkeiten habe, stelle sich die Frage nach einem anderen Standort. Nach Einschätzung der Verwaltung gebe es für Aldi in Billerbeck keinen neuen Standort.

Nachdem der Rat der Erweiterung des Aldi-Marktes auf 800 qm zugestimmt habe, sei nachgefragt worden, ob eine darüber hinausgehende Erweiterung möglich wäre. Ein entsprechender Antrag liege aber bis heute nicht vor. Wenn Aldi einen Antrag stelle, sollte dieser positiv begleitet werden. Das Gespräch mit Aldi werde Klärung bringen.

 

Frau Dirks betont, dass es ihr wichtig sei darauf hinzuweisen, dass eine Erweiterung des Aldi-Marktes und mögliche Ansiedlung Rossmann getrennt voneinander betrachtet werden müssten. Sie schlage vor, sowohl den Antrag der CDU-Fraktion als auch den der SPD-Fraktion an den Fachausschuss zu verweisen.

 

Frau Mollenhauer begründet den Fraktionsantrag. Anlass für den Antrag sei der Artikel in der Zeitung gewesen, wonach sich Aldi aus Billerbeck zurückziehen werde, wenn der vorhandene Aldi-Markt nicht erweitert werden könne. Daraufhin hätten sie überlegt wie man damit umgehe, denn die Bevölkerung wolle einen Aldi und einen Drogeriemarkt in Billerbeck haben. Es könne auch nicht sein, dass Familien mit Kindern beim Kauf eines Wohnbaugrundstückes ein Bonus eingeräumt werde und sie dann auswärts einkaufen müssten. Die CDU-Fraktion habe bereits 2012 beantragt, nach Möglichkeiten zu suchen, einen Drogeriemarkt nach Billerbeck zu bekommen. Heute habe die Bürgermeisterin erstmals klar und deutlich erläutert, dass ein Drogeriemarkt nur in die Innenstadt könne. Für die CDU-Fraktion sei die Innenstadt  immer erste Priorität gewesen. Wenn sich die Option ergeben sollte, dass sich ein Drogeriemarkt in der Innenstadt ansiedeln wolle, dann werde die CDU-Fraktion dem zustimmen. Es müsse etwas passieren. Sie gehe konform mit dem Vorschlag der Bürgermeisterin, beide Anträge in den Ausschuss zu verweisen.

 

Herr Geuking richtet den Appell an Frau Mollenhauer, ihren Antrag zurückzuziehen, damit er nicht mehr in der Luft schwebe und so signalisiere, dass ein Drogeriemarkt an der Darfelder Straße möglich wäre.

 

Herr Schlieker unterstreicht, dass er sich nicht von Zeitungsartikeln treiben lasse. Tatsache sei, dass Aldi die hier beschlossene Erweiterungsmöglichkeit bisher nicht genutzt habe und auch eine darüber hinaus gehende Erweiterung nicht beantragt habe.

 

Herr Tauber bedankt sich bei der Bürgermeisterin für die klaren öffentlichen Worte zur Beendigung der Spekulationen um die beiden Unternehmen. Der Standort Billerbeck müsse für Aldi gesichert sein. Dieser sei im Moment auch gesichert, weil keine anderslautenden Bekundungen vorlägen. Wenn ein Antrag auf Erweiterung vorgelegt werde, würde dieser sicherlich begleitet und im Interesse der Billerbecker Bevölkerung eine Entscheidung getroffen werden. Momentan gebe es aber bzgl. Aldi das rechtliche Hindernis der Großflächigkeit. Da es nicht um den zentralen Versorgungsbereich oder um den Nahversorgungsbereich gehe, wäre ein von der CDU modifizierter Antrag sicher angezeigt. 

Durch die angesprochene Entkoppelung müsse man sich jetzt über einen Drogeriemarkt in der Innenstadt unterhalten. Hier und heute sollte eine klare Willensbekundung für die Innenstadt abgegeben werden. Die Tür für einen Markt auf der grünen Wiese müsse zu sein. Die SPD-Fraktion habe sich immer für die Innenstadt stark gemacht und stehe auch dazu. Es wäre gut, wenn die CDU mitgehen würde, um die Verhandlungen für die Ansiedlung eines Marktes in der Innenstadt positiv zu begleiten.

Im Übrigen habe es gestern auch bei der Auftaktveranstaltung der Bürgerinitiative „Pro Innenstadt“ ein deutliches Votum für die Innenstadt gegeben.

 

Herr Knüwer ist ebenfalls der Auffassung, dass der CDU-Antrag ein falsches Signal in Richtung Aldi und Rossmann setze. Er schlage vor, den Drogeriemarkt und den Textil-Filialisten aus dem Antrag zu streichen und den Restantrag an den Ausschuss zu verweisen, um dann über alle vorliegenden Anträge zu beraten.

 

Frau Mollenhauer erklärt, dass ihr ein Drogeriemarkt in der Innenstadt nur Recht wäre. Nichts desto trotz sollte der komplette Fraktionsantrag an den Ausschuss verwiesen werden.

 

Im Zuge der weiteren Erörterung beantragt Herr Dübbelde, den Antrag an den zuständigen Ausschuss zu verweisen.

 

Herr Tauber hält es für wichtig, die Diskussion nicht „abzuwürgen“ und eine gemeinsame Botschaft für einen Drogeriemarkt in der Innenstadt abzusenden.

 

Herr Becks beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung von 20.20 – 20:25 Uhr erklärt Frau Mollenhauer, dass sie in Anbetracht der rechtlichen Ausführungen der Bürgermeisterin den Fraktionsantrag dahingehend modifiziere, die Verwaltung zu beauftragen, möglichst kurzfristig die Ansiedlung eines Drogeriemarktes in der Innenstadt Billerbecks zu ermöglichen. Sie betont, dass der Zeitrahmen unbedingt absehbar sein müsse. Mit dieser Modifizierung sollte der Antrag an den Ausschuss verwiesen werden.

 

Der  modifizierte CDU-Fraktionsantrag wird mit 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme an den Ausschuss verwiesen.