Beschluss:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. März 2006 wird abgelehnt.


Herr Schlieker stellt heraus, dass es ihm nicht darum gehe, den § 27 Abs. 7 der Geschäftsordnung zu ändern. Auslöser des Fraktionsantrages sei die Schul- und Sportausschusssitzung am 8. Februar 2006 gewesen, in der anwesende Bürger eine Frage stellten wollten und sowohl der Vorsitzende als auch anwesende Vertreter der Verwaltung nicht wussten, wie damit umzugehen ist. Eine solche blamable Situation sollte sich nicht wiederholen. Deshalb sollten die Bürger vor jeder Sitzung aufgeklärt werden und nicht erst wenn sie nachfragten.

 

Herr Messing weist darauf hin, dass ein solches Recht in der Gemeindeordnung nicht verankert sei. Die in der Geschäftsordnung nach § 27 Abs. 7 vorgesehene Möglichkeit, dass Bürgern durch Beschluss des Ausschusses Rederecht erteilt werden kann, gehe weit über die in anderen Kommunen festgesetzten Regelungen hinaus. In der Kommentierung zur Gemeindeordnung heiße es in § 48:

„Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Ratssitzungen beinhaltet für jedermann das Recht, als Zuhörer an den Sitzungen teilzunehmen. Einer aktiven Teilnahme des Bürgers an den Beratungen des Rates steht allerdings der auch das Gemeinderecht beherrschende Grundsatz der repräsentativen Demokratie entgegen. Das durch die Sitzungsöffentlichkeit garantierte Teilnahmerecht gibt also nicht die Befugnis zur aktiven Mitsprache oder gar Mitentscheidung. Eine gewisse Durchbrechung dieses Grundsatzes enthält Abs. 1 Satz 3, wonach im Rahmen der Ratssitzung Einwohnerfragestunden durchgeführt werden können, falls die Geschäftsordnung dies vorsieht.“

In Ausschusssitzungen könne auf Antrag der Ausschussmitglieder Bürgern ein Rederecht eingeräumt werden. Diese Regelung sei weitergehender als in der Gemeindeordnung vorgesehen.

 

Herr Wieling macht deutlich, dass ihm der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich zu weit gehe. Im Hinblick auf die Bürgerfreundlichkeit habe man sich darauf verständigt, dass auf Antrag die Sitzung unterbrochen werden könne, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern. Er gehe davon aus, dass alle Ausschussmitglieder gewillt seien, den Bürgern nach Möglichkeit Rederecht einzuräumen. Das könne aber nicht bedeuten, dass z. B. im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss die interessierten Bürger zu Wort kommen können. Er wolle den Fraktionsantrag zum Anlass nehmen, die Ausschussvorsitzenden seiner Fraktion darauf hinzuweisen, dass sie den Bürgern mit Fingerspitzengefühl ein Rederecht einräumen, er lehne es aber ab, die Geschäftsordnung hierfür zu ändern.

 

Frau Dirks  weist darauf hin, dass Herr Dittrich in der letzten Schul- und Sportausschusssitzung bereits so verfahren sei, und die anwesenden interessierten Eltern mitreden konnten. Im Übrigen werden aber Bürgerinformationen und Bürgerbeteiligungen im Vorfeld durchgeführt, so dass z. B. im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss die Diskussion  in Ruhe geführt werden könne.

 

Herr Schlieker betont, dass es in Ratssitzungen Einwohnerfragestunden gebe, in Ausschusssitzungen aber nicht. Er wolle lediglich, dass die Bürger im Vorfeld einer Sitzung über ihre Rechte informiert werden, das müsse ja nicht zu einer Diskussion führen.

 

Frau Dirks hält dem entgegen, dass ein Rederecht doch nur auf Antrag eines Ausschussmitgliedes und Beschluss des Ausschusses erteilt werden könne.

 

Herr Dr. Meyring wirft ein, dass den Bürgern mit dem von Herrn Schlieker beantragten Vorgehen vermittelt werde, dass sie ein Diskussionsrecht hätten. Auf der anderen Seite dürften aber Rats- und Ausschussmitgliedern bei Befangenheit nicht mitdiskutieren.

 

Herr Heuermann führt an, dass die Ratsmitglieder wüssten, dass ein Rederecht der Bürger nur durch einen Ausschussbeschluss eingeräumt werden könne. Hierauf müsse nicht besonders hingewiesen werden. Außerdem würden hierdurch bei den Bürgern nur falsche Hoffnungen geweckt werden.

 

Herr Nowak stellt fest, dass der Fraktionsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen suggeriere, als ob den Bürgern Rechte eingeräumt werden können. Die Regelungen hier seien aber bereits äußerst großzügig und bürgerfreundlich.

 

Herr Schlieker räumt ein, dass die bisherige Regelung schon sehr weit gehe. Er bitte aber darum, sich in die Lage eines Bürgers zu versetzen, der sich gerne einbringen wolle. Er wolle ihm gerne sagen dürfen, was er dürfe und was nicht.

 

Die Bürgermeisterin lässt dann über den Fraktionsantrag abstimmen.


Stimmabgabe: einstimmig