Herr Walbaum erläutert und begründet den Fraktionsantrag.

 

Herr Becks weist darauf hin, dass der Antrag tlw. unter dem Tagesordnungspunkt 3. behandelt werde, darüber hinaus der Antrag aber noch weitere Punkte beinhalte.

 

Frau Besecke bittet Herrn Becks, die Fragestellung zu Punkt 1. des Antrages zu konkretisieren. Wenn es der SPD darum gehe, Flächen zu überplanen, die heue andere Nutzungen haben, dann müssten grundlegende Untersuchungen angestellt werden.

 

Er hätte erwartet, so Herr Becks, dass die Verwaltung zu Punkt 1. des Antrages heute Flächen vorstelle und erläutere, wie man an diese komme und wie man damit umgehe. Vielleicht müsse man mal wieder bei Null anfangen, denn viele Begrifflichkeiten würden sowohl bei den Ratsmitgliedern als auch in der Bevölkerung durcheinander geworfen.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass der Antrag gerade erst an den Ausschuss verwiesen worden sei. Einen entsprechenden Beschluss habe es ja noch nicht gegeben.

 

Darüber hinaus müsse auch zu Punkt 3. des Antrages ausgeführt werden, so Herr Becks. Die Verwaltung sollte in einer der nächsten Sitzungen einen entsprechenden Tagesordnungspunkt vorsehen.

 

Frau Dirks führt aus, dass die Verwaltung den Punkt 1. des Antrages aufgreifen werde, zu Punkt 3. stelle sich die Frage was mit „Innenstadtanker“ gemeint sei.

 

Herr Becks führt aus, dass kein großflächiger Einzelhandel gemeint sei, es gebe noch andere Geschäfte.

Herr Walbaum ergänzt, dass es Möglichkeiten an der Münsterstraße gebe und auch schon einmal eine Anfrage für einen Netto-Markt vorgelegen habe. Er appelliere an die Phantasie der Verwaltung.

 

Frau Besecke entgegnet, dass man sich keine Flächen aus den Rippen schneiden könne und für einen Discounter mit entsprechendem Parkplatzbedarf keine Flächen in der Innenstadt vorhanden seien. Die Innenstadt sei sehr kleinteilig und es wäre unrealistisch zu glauben, dass irgendwann so viele Gebäude nebeneinander abgängig sein werden, dass eine zusammenhängende Fläche von 5.000 qm zur Verfügung stehe.

 

Schließlich besteht Einvernehmen, dass die Verwaltung zu Punkt 1. demnächst die planungsrechtlichen Instrumente zur Überplanung innerstädtischer Flächen vorstellen wird.