Herr Tauber erkundigt sich, nach welchen Kriterien in Billerbeck die Genehmigung zum Plakatieren erteilt und welche Bußgelder bei Nichteinhalten verhängt würden. Gegenüber Billerbecker Vereinen und Verbänden, die sich an die Vorgaben hielten, sei das wilde Plakatieren zurzeit unzumutbar.

Herr Messing teilt mit, dass grundsätzlich keine Plakatierung zugelassen werde. Alle Plakate, die hingen, seien widerrechtlich aufgehängt worden.

Frau Dirks sagt zu, Einzelheiten nachzureichen.