Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zulässigkeit und Verträglichkeit einer Erweiterung des Aldi bis max. 1.200 qm gutachterlich prüfen zu lassen. Zur Kostenübernahme ist mit Aldi ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.


Herr Flüchter möchte klar gestellt wissen, dass das Gutachten ausschließlich eine Aldi-Erweiterung betrachten soll. Weiter fragt er nach, ob das Gutachten von der Verwaltung gefertigt oder in Auftrag gegeben werde.

 

Frau Dirks führt aus, dass ein rechtliches Gutachten erstellt werden müsse, das die Verwaltung in Auftrag gebe. Die Kosten würden refinanziert durch Aldi.

 

Herr Brunn äußert, dass ihm die Angaben über die Größe der Erweiterung zu schwammig seien. Es sollte festgeschrieben werden, dass eine Aldi-Erweiterung bis max. 1.200 qm möglich ist.

 

Herr Dr. Sommer wirft die Frage auf, wie denn sicherzustellen ist, dass Aldi nicht indirekt Einfluss auf die Ergebnisse des Gutachtens nimmt.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass ein Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden müsse.

Herr Mollenhauer ergänzt, dass Aldi und die Stadt mit dem Gutachten die gleiche Zielsetzung verfolgen, nämlich prüfen zu lassen, ob die 800 qm überschritten werden können.

 

Frau Rawe hält fest, dass es doch unstrittig sei, dass alle den Aldi-Markt in Billerbeck erhalten wollen. Vor diesem Hintergrund sei es bedauerlich, dass außer den vor einem Jahr geführten Gesprächen von Aldi keine Äußerung gekommen sei, dass sie hier bleiben wollen oder wie sie sich entwickeln wollen. Sie erwarte von Aldi ein Statement, dass sie in Billerbeck bleiben wollen.

 

Frau Dirks stellt richtig, dass nicht vor einem Jahr, sondern Aldi erst kürzlich  mündlich geäußert habe, dass sie an dem jetzigen Standort in Billerbeck bleiben wollen und dort eine Entwicklungsmöglichkeit wünschen.

 

Herr Flüchter erklärt, dass die Grünen nur unter dem Vorbehalt einer Erweiterung zustimmen werden, wenn dadurch keine Gefährdung der übrigen Ladenlokale eintrete.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass es um zwei Schritte gehe. Derzeit sehe das Gesetz nicht vor, dass Aldi über 800 qm hinaus erweitern darf. Wenn Aldi erweitern wolle, dann müsse nach Erstellung des juristischen Gutachtens noch das Einzelhandelskonzept überarbeitet werden.

 

Herr Becks äußert, dass er mehr Unterstützung von der Bezirksregierung erwartet hätte.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass die Unterstützung seitens der Bezirksregierung darin bestehe, dass sie vorgeschlagen habe, per Gutachten prüfen zu lassen, ob ein Ausnahmetatbestand anwendbar ist.

 

Herr Tauber betont, dass der Gutachterauftrag lauten müsse, dass nur im Rahmen der bestehenden Gesetze Ausnahmetatbestände geprüft werden sollen. Er wolle nicht das Landesgesetz inhaltlich oder formell prüfen lassen.

 

Frau Mollenhauer meint, dass hier Probleme herbei geredet werden, die gar  nicht da sind. Heute solle ja lediglich beschlossen werden, den Auftrag für ein Gutachten zu vergeben. Wenn das Ergebnis vorliege, habe man noch alle Fäden in der Hand.

 

Herr Knüwer fragt nach, ob die Bezirksregierung geäußert habe, dass sie das Gutachten auch akzeptieren werde.

Das könne sie nicht versprechen, so Frau Dirks; aber ohne Gutachten könne die Hürde von 800 qm nicht übersprungen werden.

 

Herr Dittrich stellt fest, dass fraktionsübergreifend Einigkeit bestehe, dass Aldi in Billerbeck bleiben soll und es auch klar sei, dass man sich an die gesetzlichen Vorgaben halten müsse.

 

Herr Geuking stellt den Antrag auf Abstimmung.

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.

 

Der Rat fasst unter Berücksichtigung der Anregung des Herrn Brunn folgenden


Stimmabgabe: einstimmig