Beschluss:

Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Wüllen“ umfasst, wird die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen“ beschlossen. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6 und umfasst konkret die Flurstücke:

308-316, 318-320, 323-333, 339-348, 351, 365, 366 (tlw.), 367-371, 604, 605, 730, 731.

1.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.     Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

3.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

4.     Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Herr Becks erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 20 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen