Sitzung: 10.04.2014 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/898/2014
Beschluss:
Für das Plangebiet, welches einen Teil des
Bebauungsplangebietes „Wüllen“ umfasst, wird die Aufstellung der 9. Änderung
des Bebauungsplanes „Wüllen“ beschlossen. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung
Billerbeck-Stadt, Flur 6 und umfasst konkret die Flurstücke:
308-316, 318-320, 323-333, 339-348, 351, 365,
366 (tlw.), 367-371, 604, 605, 730, 731.
1.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3
BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
3.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
4.
Der
Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen“ und der Entwurf der
Begründung werden gebilligt.
5.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Herr Becks erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: 20 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen