Zu Hinweisen von Herrn Dittrich und Herrn Tauber, dass die Fußgängerampel häufig übersehen werde und diese Gefahrensituation durch das Aufbringen von Markierungen entschärft werden sollte, teilt Frau Dirks mit, dass aufgrund der relativ geringen Frequentierung und auch aus energiespartechnischen Gründen vor einigen Jahren die Ampelschaltung in ein Anforderungssystem umgewandelt wurde. Das bedeute, dass nur bei querenden Fußgängern die Ampelschaltung aktiviert werde. Die Schaltung und die Sichtbarkeit seien mehrfach überprüft worden. Die Bäume, die das Sichtfeld auf die Ampel einschränken, seien vom Bauhof beschnitten worden. Der linksseitig stehende Baum sei für die Autofahrer aus Fahrtrichtung Feuerwehrgerätehaus aus Sicht der Verwaltung nicht sichteinschränkend. Für die Verkehrsteilnehmer aus dem Hilgenesch werde auch keine Beeinträchtigung gesehen, da der linke wie auch der rechte Ampelkopf sichtbar sei.

Zu den zusätzlichen Markierungen sei auszuführen, dass keine Unfallmitteilungen der Polizei vorliegen. Auch die Schulleitung und der Bezirksdienst, der die Schüler begleitet habe, hätten keine Meldungen/Hinweise gegeben. Lt. Straßenverkehrsbehörde gebe es in der Straßenverkehrsordnung keine Hinweismarkierungen für Ampeln. Lediglich der Haltebalken sei vorgeschrieben.

 

Herr Dittrich hält die Antwort für unbefriedigend. Seiner Anfrage habe ein konkretes Unfallereignis zugrunde gelegen. Eine Frau sei trotz Grünphase übersehen worden. Deshalb sollte eine farbliche Markierung aufgebracht werden, um weitere Unfälle zu verhindern. Vielleicht gebe es unbürokratische Wege.

 

Herr Messing entgegnet, dass nicht einfach Farbmarkierungen aufgebracht werden dürfen. Man könne nur gemeinsam mit den zuständigen Behörden Maßnahmen einleiten, wenn konkrete Zahlen vorliegen. An dieser Stelle sei aber keine Unfallhäufigkeit festgestellt worden.

 

Herr Becks erinnert daran, dass die Ampel am Feuerwehrgerätehaus  nur installiert worden sei, weil sich dort ein Unfall ereignet habe.

 

Frau Dirks wiederholt, dass keine Markierung aufgebracht werden könne, die nicht rechtlich abgesichert sei. Die Straßenverkehrsbehörde könne aber noch einmal auf die heutigen Hinweise aufmerksam gemacht werden.