Zum Hinweis des Kösters auf unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der L 577 im Bereich des Baugebietes Gantweger Bach teilt Frau Dirks mit, dass es Anfang Oktober 2013 eine Anfrage aus dem Baugebiet Gantweger Bach gegeben habe, in der Anlieger um eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Zufahrt zum Baugebiet gebeten haben. Diese Anfrage sei zuständigkeitshalber an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet worden. In Absprache mit dem Landesbetrieb sei dann aus Fahrtrichtung Osterwick die maximale Höchstgeschwindigkeit in Höhe des Hauses Gantweg 28 auf 50 km/h reduziert worden. Eine weitere Reduzierung stadtauswärts sei seinerzeit aufgrund der Abstände zur Ausfahrt aus dem Kreisverkehr als nicht notwendig angesehen worden. Eigene Beobachtungen bzgl. der gefahrenen Geschwindigkeiten und die Anfrage von Herrn Kösters seien zum Anlass genommen worden, erneut mit der Straßenverkehrsbehörde Kontakt aufzunehmen. Nach telefonischer Auskunft der Straßenverkehrsbehörde wäre aufgrund der neuerlichen Fakten eine Reduzierung denkbar. Allerdings sei eine erneute Stellungnahme des Landesbetriebes als Straßenbaulastträger erforderlich. Sobald die abschließende Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde vorliege, werde diese dem Ausschuss vorgelegt.