Herr Wiesmann führt an, dass der o. g. Straßenabschnitt stark frequentiert werde und hier dringend insbesondere zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ein Anlieger habe ihn angerufen und mitgeteilt, dass er die Verwaltung auf die Gefahren hingewiesen und angeboten habe, einen Grundstücksstreifen zur Verfügung zu stellen, er aber bisher keine Antwort von der Verwaltung erhalten habe.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass u. U. dort mehr getan werden müsse und das mit erheblichen Kosten verbunden sei. Selbstverständlich würden die Ausspülungen beseitigt.

 

Herr Wiesmann moniert, dass die Verwaltung nicht auf das Angebot des Grundstückseigentümers eingegangen ist. Der Anlieger habe inzwischen seine Weide wieder eingezäunt. Hier müsse noch einmal nachgehakt werden.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass mit dem Anlieger Gespräche geführt wurden, bevor der von der RWE im dortigen Bereich tätige Unternehmer die letzten ausstehenden Arbeiten durchgeführt hat. Der Anlieger sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bereit gewesen, Flächen zur Verfügung zu stellen.